Full text: Die Weltgeschichte. Dritter Theil. Die neue Zeit. (3)

528 Die Zeit von 1815 bis 1847. 
wurde; auch schien England seitdem über die Ruhe Portugals zu wachen, 
da ein neuer Aufstand wahrscheinlich zu einer Erhebung des Landvolks 
zu Gunsten Dom Miguels führen würde, was den englischen Interessen 
unter Umständen sehr nachtheilig werden konnte. □In neuester Zeit, 
unter König Dom Luis, ist Portugal ruhig und die Furcht vor Dom 
Miguel durch dessen Tod gehoben.) 
Der Thronfolgekrieg in Spanien (1833—1839). 
Ferdinand VII. wurde 1832 nur durch die Drohungen Englands 
und Frankreichs abgehalten zu Gunsten Dom Miguels gegen Donna 
Marta einzuschreiten, obwohl er selbst das salische Erbfolgegesetz ausge- 
hoben hatte und bei seinem Tode (29. September 1833) Spanien in 
seiner dreijährigen Tochter Isabella eine Thronfolgerin und in seiner 
Wittwe Marie Christine eine Regentin, also eine vollständige Weiber- 
regierung hinterließ. Don Karlos hatte bereits im April 1833 gegen 
das neue Thronfolgegesetz protestiert und am 27. November desselben 
Jahres von Portugal aus einen vergeblichen Versuch gemacht im Duere- 
thale in Spanien einzudringen. Die Regentin Christine legte dagegen 
auf seine Güter Beschlag, erklärte ihn aller Titel und Würden verlustig 
und entschied im Mai 1834 (s. S. 526) durch ihre Intervention den 
portugiesischen Thronfolgestreit durch die Kapitulation von Evora, 
dergemäß Don Karlos sich nach England begeben mußte. Seine Sache 
fand jedoch Anhänger genug; das Landvolk war fast durchgängig für ihn, 
weil es einen König haben wollte, und schon im Herbste 1833 bil- 
deten sich in Navarra und den baskischen Provinzen (Biskaya, Gui- 
puzkoa, Alava) starke Guerillashaufen, welche Karl V. als König aus- 
riefen. Dazu bewog die Basken vornehmlich auch die Gefahr, welcke 
ihren Fueros oder Provinzialrechten von dem Regierungssysteme Chr- 
stinens drohte, das sich bereits durch die Aufhebung der bisherigen u- 
alten Eintheilung Spaniens in Königreiche, die durch 43 Provinzen nach 
Art der französischen Departements ersetzt wurden, als ein centralisie- 
rendes ankündigte, auf welcher Bahn es noch weiter gehen mußte, wenn, 
wie vorauszusehen war, die Regentin der konstitutionellen Partei sich 
vollständig in die Arme zu werfen gensthigt ward. Die Rechte jener 
Landschaften (Fueros, vom lateinischen koram, Gerichtstätte) waren sehr 
ausgedehnt: Freiheit von der Militärkonskription, von den Grängöllen 
eigene Verwaltung und Gerichtsbarkeit mit einer höchsten königlichen 
Instanz; Entrichtung einer festgesetzten Abgabe; während der Friedens= 
zeit Freiheit von jeder Garnison 2c. Durch diese Fueros waren kie 
betreffenden Landschaften eigentlich Republiken unter dem Schuze der 
spanischen Krone, den sie mit einigen Leistungen vergalten, aber so lieb 
die Fueros den Basken waren, was sich bei der bodenlos schlechten
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.