Espartero stürzt die Regentin und führt selbst die Regentschaft. 537
nothwendig erachtend, legte ein neues und strengeres Preßgesetz vor, ein
anderes über die Ayuntamientos (Gemeinderäthe der Städte), durch
welches die Wahl derselben von der Regierung abhängig wurde, wie
auch der Nationalmiliz die Wahl der Offiziere nicht ferner mehr zustehen
sollte. Die Ayuntamientos hatten durch die Verfassungen von 1812 und
1837 sehr weitgehende Befugnisse; sie verwalteten das Gemeindeverms-
gen, handrhabten die Polizei, ernannten die Beamten der Gemeinde und
übten durch diese Stellung einen entscheidenden Einfluß auf die Wahl
der Kortes, sie waren daher die eigentlichen Träger des Liberalismus
in Spanien, sowie die Nationalmiliz die Armee desselben bildete, beide
daran gewöhnt, der Regierung durch Petitionen und Erklärungen zu
befehlen. Die Kortes erklärten sich in einer Adresse gegen die neuen
Gesetzesvorschläge, sie wurden aber am 18. November 1839 aufgelöst
und es gelang der Regierung durch die neuen Wahlen eine Mehrheit
von Moderados durchzusetzen, von welcher im Juni 1840 das Ayunta-
mientogesetz angenommen wurde. Aber Espartero erklärte sich gegen das-
selbe, die Gährung in den Städten steigerte sich bedenklich und als die
Regentin am 19. Juli zu Barcelona das Gesetz trotz Esparteros Ab-
rathen (er hatte sich persönlich in Barcelona eingefunden) sanktlonierte,
gab dieser seine Entlassung. Sie wurde ihm verweigert, weil ein Mi-
litäraufstand die Folge gewesen wäre, und als in Madrid und in allen
großen Städten sich unverkennbare Vorboten einer Revolution zeigten,
übertrug die Regentin dem Siegesherzog selbst die Bildung eines Mini-
steriums, welchen Auftrag dieser ausschlug, als die Regentin in die Auf-
lösung der Kortes und die Zurücknahme des Ayuntamientogesetzes nicht
einwilligte. Darauf bildete sich in Madrid eine Centraljunta neben fast
unzähligen Provinzialjunten, fast das gesammte Militär erklärte oder
drohte seinen Abfall, so daß die Regentin keine andere Wahl hatte, als
Espartero die Bildung eines Ministertums mit unbeschränkter Vollmacht
zu übertragen und als Regentin abzudanken. Am 12. Oktober verkündigte
sie zu Valencia, wo sich Cspartero abermals eingefunden hatte, ihre Abdan-
kung, welche von ihm sogleich angenommen wurde, und schiffte sich nach
Frankreich ein, wo sie zu Marseille am 8. November ihre Entsagung
bestätigte. Espartero war jetzt thatsächlich der Regent Spantens und
wurde als solcher am 8. Mai 1841 von den Kortes erklärt, der min-
derjährigen Isabella aber gaben sie den Augustin Arguelles, den Haupt-
urheber der Verfassung von 1812, zum Vormund. Daß Eepartero das
Ziel seines Ehrgeizes mit so leichter Mühe erreichen konnte, daran war
die von Don Karlos von 1834—1839 bewiesene Unfähigkeit, andererseits
aber Christinens Verhältniß zu Munoz und ihre Habsucht schuldig; beide
verloren dadurch das Vertrauen der spanischen Nation, was sich am
deutlichsten in den Gerüchten zeigte, welche bei dem Abschlusse des Ver-