Die Reorganisation in Oesterreich, Preußen und den deutschen Bundesstaaten. 663
englische und russische geschah. Im Januar 1851 lösten deutsche Bun-
deskommissäre die schleswigholsteinische Regierung und Landesversamm-
lung auf, im Februar besetzten österreichische und preußische Truppen Hol-
stein und Rendsburg, das später den Dänen ganz eingeräumt und von
ihnen geschleift wurde. Die Autorität des Königs von Dänemark wurde
in ihrem vollen Umfang wieder hergestellt, die hauptsächlichsten Führer
der antidänischen Erhebung mußten in die Verbannung, in Schleswig
aber begann eine systematische Unterdrückung der deutschen Sprache. Durch
ein neues Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 regelten die europäi-
schen Mächte die Thronfolge für die dänische Gesammtmonarchie, indem
der Prinz Christian zu Dänemark (Herzog von Schleswig-Holstein-
Sonderburg-Glücksburg), der von König Friedrich VIll. bezeichnete Nach-
folger, anerkannt wurde, welches Erbfolgegesetz der vereinigte dänische Land-
tag im Juni 1853 annahm. Welche Verfassungen indessen die Dänen für
den Gesammtstaat und speciell für Holsteln noch zu machen gedachten,
ließ sich damals nicht bestimmen; ein sonderbares konstitutionelles Treiben
hatte jedenfalls auf den dänischen Inseln seine Bühne aufgeschlagen.
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RNeuntes Kapitel.
Die Reorganisation in Oesterreich, Preußen und den denutschen
Bundesstaaten.
Nach dem Stege über die Revolution und zum Theil noch während
des Kamxfes gegen dieselbe mußte von den Regierungen das Werk der
Reorganisation ihrer Staaten in Angriff genommen, manches neu ge-
schaffen, manches wiederhergestellt werden. Im größten Maßstabe ge-
schah dies im österreichischen Kaiserthum, das durch die Revolution
am heftigsten bestürmt wurde. Eine Verfassung mit dem neuen Kammer=
svstem zeigte sich mit den bestehenden Verhältnissen der Monarchie als
unvereinbar. Der nach Kremsier verlegte Reichstag hatte das Prinzip
der Volkssouveränität festhalten wollen und wurde deswegen am 7. März
1849 aufgelöst; im Jahre 1851 wurde durch den Kaiser die Verfassung
vom 4. März, die nie ins Leben getreten war, definitiv aufgehoben.
Bäuerliche Leibeigenschaft gab es in Oesterreich keine mehr, die Ablösung
der Feudallasten ist gesetzlich geregelt und in der Durchführung begriffen;
für alle Kronländer galt dasselbe bürgerliche Gesetzbuch und Strafrecht;
die Zollschranken zwischen Ungarn und den andern Kronländern waren
gefallen, alle Staatsangehörigen nach dem gleichen Maßstabe besteuert.
Seit dem 1. Februar 1852 trat ein neuer Zolltarif in Kraft, der nach
den Grundsätzen des Schutzzollsystemes entworfen ist und das Prohibitiv=