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g. 3al. Diese Anweisungen müssen, wenn sie nicht von dem Landschafts-Direktor
selbst angegeben sind, doch von demselben oder seinem Stellvertreter mirgezeichnet
eyn.
sey . 342. Jede Anweisung, welche eine Eintragung in die Depositalbücher veranlaßt,
wird vom Derernenten in die Mandatenliste eingerragen.
K. 343. Oiese Deposital-Mandatenliste wird nach folgendem Schema angelegt:
1) Eine jede Masse erhält ein besonderes Blakk.
2) Die Seite links ist für Einnahmen, die rechts für Ausgaben bestimmr und dergestalt
überschrieben.
3) Ganz oben, über beide Seiten laufend, befindet sich der Name der Depositalmasse:
z. B.
„Landschaftlicher eigenthümlicher Fonds;“
er:
„Viktorsche Kündigungsmasse.“
4) Die Einnahmeseite zerfällt in folgende Abtheilungen:
a) No.
b) Tag der Verfügung.
c) Name des Deponenten.
4) Gegenstand der Annahme.
aa) baar,
bb) in Aktivis,
Pc) in andern Effekten.
e) Tag der Befolgung des Annahmebefehls.
1 Faͤllt weg.
5) Die Ausgabeseite enthält folgende Unter-Abtheilungen:
a) No.
)
d) Tag des Ausgabe-Befehls.
c) Name des Empfängers.
d) Bezeichnung des herauszugebenden Gegenstandes.
aa) baar,
bb) in Aktivis,
c) in andern Effekten.
e) Tag der Befolgung des Ausgabe-Befehls.
s) Faͤllt weg.
§. 344. Der Decernent krägt bei Erlassung der Anweisung den Inhalt derselben
in die betreffende Mandatenliste und zwar in die Abtheilungen a, b„, c d, ein.
345. Seite und Nummer der Mandatenliste werden auf dem Mandat sowWohl
im Enkwurf als auch in der Reinschrift vermerkt.
. 3Z46. Die vollzogenen Verfügungen werden an den ersten Kassenkurator abgegeben,
der sie, wenn ihnen der K. 3J. bezeichnete Vermerk fehlt, sofort der Landschafts-Direktion
zurückreicht, um enkgegengesetzten Falle aber in ein zur Kontrolle der
Geschäftsverwalkung nach folgendem Schema anzulegendes Journal eintragt.
(fortlaufende) No.
Inhalt der Anweisung.
Tag der Befolgung der Rückgabe.
5. 347.