Behntes Rapitel
Die Berbsttage in Versailles
HK’' Tage nach unfrer Ankunft in Versailles verkündete ein dicker
weißer Nebel, der bis gegen die zehnte Morgenstunde die
Luft erfüllte, daß der Herbst im Begriff war, seine rauhe Seite
herauszukehren, doch waren die Bäume der Alleen und Gärten
sowie die bewaldeten Höhen nach Paris hin noch durchweg grün.
Mit Bezug auf den Lärm, den die deutsche Presse und zwar
nicht bloß die demokratische und die fortschrittliche, die auch in
politischen und militärischen Dingen immer vom Standpunkte des
Privatrechts urteilt, über die Einsperrung Jacobys erhoben hatte,
ging heute nachstehende im Sinne des Chefs gehaltne Darlegung
des Charakters der Maßregel ab:
„Noch immer hört man von einer Rechtsverletzung sprechen,
die mit der Verhaftung Jacobys begangen werden soll. Die Maß-
regel mag inopportun sein; man hätte seiner Demonstration viel-
leicht weniger Bedeutung beimessen können. Eine Rechtsverletzung
aber ist sie nicht, da wir im Kriegszustande leben, wo das bürger-
liche Recht vor der militärischen Notwendigkeit zurückzutreten hat.
Die Internierung des Genannten ist eine Maßregel, die in das
Gebiet der Kriegführung fällt, sie hat mit der Polizei oder dem
Strafrichter nichts zu schaffen. Es handelt sich keineswegs um ein
Strafverfahren, sondern Jacoby ist einfach Kriegsgefangner, wie
die in Deutschland verhafteten Spione, mit denen wir ihn sonst
selbstverständlich nicht vergleichen wollen. Er war mit andern
Worten eine von den Kräften, die die Einreichung der Zwecke des
Krieges erschwerten, und die man darum lähmen mußte.
„Ein Blick auf die vielen Fälle, wo die mit der Kriegführung
betrauten Gewalten des Staates genötigt sind, über das durch die