Metadata : Anleitung zur zweiten Prüfung der höheren Verwaltungs-Beamten. Erster Theil. (1)

Zweiter  Abschnitt.

Wie  lautet  der  Artikel  3  der  Verfassung?

Artikel  3  ist  der  erste  Artikel  zu  welchem
Titel?

Stehen  diese  Rechte  auch  den  Reichsangehörigen
  zu,  welche  nicht  Preußen  sind?

Warum  nicht?

Nun  steht  aber  doch  im  Artikel  3  der  Reichs-Verfassung
  „als  Inländer  zu  behandeln“
„und  zum  Genuß  aller  sonstigen
bürgerlichen  Rechte“  .  .  zuzulassen.

Dieser  Artikel  3  ist  wodurch  in  die  Verfassung
  gekommen?

Was  bezweckte  man?

Kam  ein  solches  Gesetz  zu  Stande?
Titel  dieses  Gesetzes?

Diestaatsbürgerlichen  Rechte  im  Gegensatzzu?s
Sie  zerfallen  in?

Die  Reichsgesetzgebung  hat  nun  vielfach
Einfluß  auf  die  staatsbürgerlichen  Rechte
gehabt  und  zwar  auf  Grund  welchen
Artikels  der  Reichsverfassung?

Zunächst  erging  also  das  Gesetz  vom
1.  Juni  1870.  Dann  weiter  ist  schon
vorher  zu  neunen?

Was  bezeichnet  man  als  Erfolg  dieses  Gesetzes
  von  18797

Die  Verfassung  und  das  Gesetz  bestimmen,
unter  welchen  Bedingungen  die  Eigenschaft
  eines  Preußen  und  die  staatsbürgerlichen
  Rechte  erworben,  ausgeübt  und
verloren  werden.

Titel  II.  von  den  Rechten  der  Preußen.

Nein.

Weil  nicht  jeder  Reichsangehörige  Preuße
ist,  der  Artikel  3  der  Reichsverfassung
die  Rechte,  welche  auf  dem  Indigenat
beruhen,  genau  angiebt.

Die  Sache  ist  zweifelhaft,  aber  nach  richtiger
  Ansicht  ist  vorstehende  Antwort
richtig.  Jedenfalls  ist  Reichs-Indigenat
etwas  anderes  wie  Rechte  eines  Preußen.

Durch  die  Nationalversammlung  1848.

Man  wollte  die  Eigenschaft  eines  Preußen
und  die  staatsbürgerlichen  Rechte  unter
den  Schutz  der  Verfassung  und  des  Gesetzes
  stellen.

Nein,  erst  am  1.  Juni  1870.

Gesetz  über  die  Erwerbung!  und  den
Verlust  der  Bundes=  und  Staatsangehörigkeit.


Den  reinen  Privatrechten.

a.  Die  politischen  Rechte  (active  und
passive  Wahlrecht,  Fähigkeit  zu  Aemtern,
  Geschworenen  und  Schöffen).
Die  übrigen  öffentlichen  Rechte  (Vereins-,
  Versammlungs-Rechte,  Preßfreiheit
  u.  s.  w.).

Des  Artikels  4.

Gesetz  1869  betr.  Gleichberechtigung  der
Konfessionen.

Reichsmilitärgesetz  1874  wegen  des  Wahlrechts
  (es  ruht).

Das  Eindringen  der  Juden  in  die  Staatsämter.