Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

III. 
Inhaltsverzeichnis. 
§ 11. Einbürgerung ehemaliger Deutsber 
§ 12. Einbürgerung auf Grund aktiven Heeresdienstees 
§ 13. Einbürgerung ehemaliger Deutscher ohne Niederlassung im 
Inlaauuaunnd. 
§ 14. Aufnahme und Einbürgerung durch Anstellng 
Formen der Anstellung 82; unmittelbarer und mittelbarer 
Staatsdienst 84; Gemeinde-Schuldienst 86; Dienst bei 
einer anerkannten Religionsgesellschaft 87; Anstellung 
luxemburgischer Staatsangehöriger 89; Vorbehalt 90. 
§ 15. Einbürgerung durch Anstellung im Reichsdienst 
§ 16. Wirksamkeit der Aufnahme und Einbürgerng 
Aushändigung 98; Ausdehnung auf Frau und Kinder 98. 
§ 17. Verlust der Staatsangehörigkleiieeee 
Gebietsabtretungen 102; Übernahmeverträge 104; Kritik 
der Entlassung 107; Legitimation (Gesetzgebungen des 
Auslands) 111—115; Verlust durch Heirat 115; Trau- 
erlaubnisscheine 116. 
8 18. Entlassung einer Ehefrau.. ..... ... 
§ 19. Entlassung Minderjähriger usssw. 
§ 20. Entlassung aus einem Bundesstaat bewirkt die Entlassung aus 
der Staatsangehörigkeit in einem andern Bundesstaat 
8 21. Obligatorische Entlassung.g... ..... 
§ 22. Gründe für die Versagung der Entlassun 
Wehrpflichtige 122; Absichtliche Umgehung der Wehr- 
pflicht 125; Einberufung zum aktiven Dienst 127. 
§ 23. Wirksamkeit der Entlasu:n:n:nn 
§ 24. Die Entlassung gilt als nicht erfogttete 
§ 25. Verlust durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit 
§ 26. Verlust durch Nichterfüllung der Wehrpflist .. 
§ 27. Verlust durch Ausspruch der Behörde wegen Ungehorsams 
gegen das Avokatorium.. .... ... 
28. Verlust durch Ausspruch der Behörde wegen unerlaubten Ein- 
tritts in ausländischen Staatsdint 
29. Ausdehnung der Ausbürgerung usw. auf Frau und Kinder 
30. Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutser 
31. Wiedereinbürgerung bei Verlust durch Zeitablauf (8 21 des 
Gesetzes vom 1. Juni 1870).. .... . . .. 
Frühere Indigenatsgesetze der Bundesstaaten 147. 
§ 32. Übergangsvorschrift betr. Nichterfüllung der Militärpflicht. 
Unmittelbare Reichsangehörigkeit. 
§*# 33. Verleihung der unmittelbaren Reichsangehörigkeit. 
§ 34. Verleihung der unmittelbaren Reichsangehörigkeit an einen 
im Reichsdienst angestellten Ausländer 
§§ 35. Anwendbarkeit der Vorschriften dieses Gesetzes auf die un- 
mittelbare Reichsangehörigeitt ... 
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