Volltext : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

—  439  —

Ges  ct-  und  Verordnungoblatt

für  das  Königreich  Sachsen.
26.  Stück  vom  Jahre  1904.

 

 

Inhalt:  Nr.  100.  Bekanntmachung,  die  Prüfungsordnung  für  Fachlehrer  und  Fachlehrerinnen  im  Zeichnen
betr.  S.  439.  —  Nr.  101.  Landtagsabschied  für  die  außerordentliche  Ständeversammlung  des  Jahres
1904.  S.  451.  —  Berichtigung.  S.  452.

 

Nr.  100.  Bekanntmachung,

die  Prüfungsordnung  für  Fachlehrer  und  Fachlehrerinnen  im  Zeichnen
betreffend:

vom  1.  Dezember  1904.

Des  Ministerium  des  Kultus  und  öffentlichen  Unterrichts  hat  im  Einvernehmen  mit
dem  Ministerium  des  Innern  eine  neue  Prüfungsordnung  für  Fachlehrer  und  Fachlehrerinnen
  im  Zeichnen  aufgestellt,  welche  im  nachstehenden  hierdurch  öffentlich  bekanntgemacht
  wird:

PBPrüfungsorènung

für  Fachlehrer  und  Fachlehrerinnen  im  Zeichnen.

§  1.
Zweck  der  Prüfung.
Die  Befähigung  zur  Erteilung  von  Zeichenunterricht  als  Fachlehrer  an  Volksschulen,

höheren  Schulen  sowie  an  gewerblichen  Schulen  wird  durch  Ablegung  einer  Fachlehrerprüfung
  im  Zeichnen  erworben.
82.

Ort  der  Prüfung.
Die  Prüfung  wird  für  die  Bewerber  in  Dresden  (in  der  Königlichen  Zeichenschule
d.  i.  in  der  Vorschule  der  Königlichen  Kunstgewerbeschule  und  im  Lehrerseminar  zu
Dresden-Friedrichstadt,  beziehentlich  im  Lehrerinnenseminar)  abgehalten.

 

Ausgegeben  zu  Dresden  den  14.  Dezember  1904.  72