Full text : Archiv für öffentliches Recht. Band 22 (22)

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der  sich  ihm  gewidmet  hat,  denn  der  Lohn  bildet  wie  oben  nachgewiesen
  das  Aequivalent  nicht  für  die  einzelne  Arbeit,  sondern
für  die  ganze  Berufsstellung,  aus  der  sie  hervorgeht,  dafür,  dass
man  sich  auf  sie  vorbereitet,  sich  sachlich  und  persönlich  für  sie
eingerichtet  hat  und  sich  jederzeit  zu  ihr  bereit  hält.  Bei  jedem
Erwerbszweig  hat  sich  auf  dem  Wege  der  Erfahrung  ein  Gleichgewicht
  herausgestellt  zwischen  Lasten  und  Vorteilen,  Pflichten
und  Rechten.  Wer,  ohne  die  Pflichtstellung  des  Berufs  zu  übernehmen,
  bloss  die  Vorteile  desselben  sich  aneignet,  verrückt  dies
Gleichgewicht  und  gefährdet  den  Erwerbszweig;  er  ist  ein  sozialer
Freibeuter,  den  die  Gesellschaft  alle  Ursache  hat,  zu  unterdrücken.“

Haben  wir  so  die  Stellung  des  Patentanwaltes  und  die  an
ihn  zu  stellenden  Anforderungen  kennen  lernen,  so  sollte  sich
eigentlich  die  Frage  ganz  erübrigen,  ob  man  Patentanwälte  gebraucht.
  Trotzdem  wird  diese  Frage  immer  und  immer  wieder
gestellt,  und  namentlich  auch  von  zwei  Seiten,  nämlich  von  gewissen
  grossen  Firmen  und  von  vielen  kleinen  Erfindern  durchaus
verneint.  Die  ersteren  vertrauen  die  Bearbeitung  ihrer  Patentangelegenheiten
  vielfach  irgend  einer  Kraft  in  ihrem  technischen
Bureau  an,  die  allerdings  in  gewissen  Fällen  die  Vorbildung  und
die  Kenntnisse  eines  Patentanwaltes  besitzt.  In  diesem  Falle  ist
die  Frage  durch  die  Praxis  dann  allerdings  nur  scheinbar  verneint,
  da  eben  der  Patentanwalt  hier  ausnahmsweise  einen  gleichwertigen
  Ersatz  gefunden  hat.

Kleinere  Erfinder  —  manchmal  sind  es  auch  Leute,  die
nur  darin  klein  sind,  dass  sie  den  Wert  geistiger  Arbeit,  und
namentlich  auch  den  für  ihre  Bewältigung  erforderlichen  Zeitaufwand
  nicht  zu  schätzen  wissen,  sind  in  der  Regel  der  Ansicht,
  dass  der  Patentanwalt  für  seine  Tätigkeit,  die  ihrer  Meinung
  nach  lediglich  im  Ausfüllen  von  Formularen  besteht,  viel
zu  gut  bezahlt  wird,  und  dass  sie  die  betreffenden  Arbeiten
ebensogut  selber  machen,  oder  durch  irgend  einen  Agenten  erledigen
  lassen  können.  Dass  die  so  eingereichten  Anmeldungen