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der sich ihm gewidmet hat, denn der Lohn bildet wie oben nachgewiesen
das Aequivalent nicht für die einzelne Arbeit, sondern
für die ganze Berufsstellung, aus der sie hervorgeht, dafür, dass
man sich auf sie vorbereitet, sich sachlich und persönlich für sie
eingerichtet hat und sich jederzeit zu ihr bereit hält. Bei jedem
Erwerbszweig hat sich auf dem Wege der Erfahrung ein Gleichgewicht
herausgestellt zwischen Lasten und Vorteilen, Pflichten
und Rechten. Wer, ohne die Pflichtstellung des Berufs zu übernehmen,
bloss die Vorteile desselben sich aneignet, verrückt dies
Gleichgewicht und gefährdet den Erwerbszweig; er ist ein sozialer
Freibeuter, den die Gesellschaft alle Ursache hat, zu unterdrücken.“
Haben wir so die Stellung des Patentanwaltes und die an
ihn zu stellenden Anforderungen kennen lernen, so sollte sich
eigentlich die Frage ganz erübrigen, ob man Patentanwälte gebraucht.
Trotzdem wird diese Frage immer und immer wieder
gestellt, und namentlich auch von zwei Seiten, nämlich von gewissen
grossen Firmen und von vielen kleinen Erfindern durchaus
verneint. Die ersteren vertrauen die Bearbeitung ihrer Patentangelegenheiten
vielfach irgend einer Kraft in ihrem technischen
Bureau an, die allerdings in gewissen Fällen die Vorbildung und
die Kenntnisse eines Patentanwaltes besitzt. In diesem Falle ist
die Frage durch die Praxis dann allerdings nur scheinbar verneint,
da eben der Patentanwalt hier ausnahmsweise einen gleichwertigen
Ersatz gefunden hat.
Kleinere Erfinder — manchmal sind es auch Leute, die
nur darin klein sind, dass sie den Wert geistiger Arbeit, und
namentlich auch den für ihre Bewältigung erforderlichen Zeitaufwand
nicht zu schätzen wissen, sind in der Regel der Ansicht,
dass der Patentanwalt für seine Tätigkeit, die ihrer Meinung
nach lediglich im Ausfüllen von Formularen besteht, viel
zu gut bezahlt wird, und dass sie die betreffenden Arbeiten
ebensogut selber machen, oder durch irgend einen Agenten erledigen
lassen können. Dass die so eingereichten Anmeldungen