Full text: Hessische Verfassungsgesetze mit Einführung und Erläuterungen.

174 IV. Teil. Gesetzestexte. 
Vereinbarungen bezüglichen Ratificationen inzwischen 
stattgefunden hat. 
Darmstadt, den 31. Dezember 1870. 
Großherzogliches Ministerium des Großherzoglichen 
Hauses und des Aeußern. 
v. Dalwigk. v. Werner. 
11. Bekanntmachung, die Militär-Convention 
#. d. 13. Juni 1871 betreffend (Rl. S. 341), (mit 
den späteren Anderungen und Ergänzungen). 
Die nachstehende, zwischen den Bevollmächtigten 
Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen 
und bei Rhein rc. und Seiner Majestät des Deutschen 
Kaisers, Königs von Preußen am 13. Juni l. J. zu 
Berlin abgeschlossene Militärconvention wird, nachdem die 
Zustimmung der Stände des Großherzogthums zu der- 
selben eingeholt, auch solche inzwischen beiderseits ratificirt 
und die Auswechselung der Ratificationen am 22. I. M. 
bewirkt worden ist, nebst dem dazu gehörigen Schluß- 
protokoll hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.7 
Darmstadt, den 25. September 1871. 
Aus Allerhöchstem Auftrag: 
Großherzogliches Ministerium des Großherzoglichen 
Hauses und des Aeußern. 
v. Lindelof. 
Rothe. 
1 Bgl. Verordnung, die Ausführung der Militär-Convention 
vom 13. Juni 1871 betreffend, vom 30. Januar 1872 (Rl. S. 29).
	        
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