Full text: Hessische Verfassungsgesetze mit Einführung und Erläuterungen.

14 I. Teil. Einleitung. 
Im Volke herrschte natürlich der lebhafte Wunsch, 
die verheißene Repräsentativ-Verfassung möglichst bald 
verwirklicht zu sehen; die Verfassungsbewegung, welche 
in den übrigen süddeutschen Staaten eine so große Rolle 
gespielt hatte, scheint jedoch in Hessen-Darmstadt anfäng- 
lich keinen sehr bedeutenden Umfang gehabt zu haben. In 
erster Linie waren es die Standesherrn, welche sich im 
Frühjahr 1816 mit der dringenden Bitte um Einbe- 
rufung einer Ständeversammlung an den Landesherrn 
wandten; ihr Schritt fand jedoch von seiten der übrigen 
ehemaligen hessischen Landstände, welchen die Eingabe 
zum Zwecke gemeinsamen Vorgehens mitgeteilt worden 
war, nicht die erwartete Unterstützung. 
Erst im Spätjahr 1818 und im Winter 1818/19 
zeigte sich eine lebhaftere Bewegung unter den Gemein- 
den des Landes, worauf Großherzog Ludewig durch eine 
vom 18. Februar 1819 datierte Verordnung seinen 
Untertanen die Versicherung erteilte, „daß im Mai 1820 
die erste Ständeversammlung einberufen, und daß eine 
umfassende Verfassungsurkunde vor diesem Zeitpunkte 
bekannt gemacht werden solle“. Da die Gemeinden fort- 
fuhren, durch immer dringendere Bittschriften auf eine 
beschleunigte Zusammenberufung der Stände hinzu- 
arbeiten, wurde durch eine Proklamation des Staats- 
ministeriums vom 17. September 18192 nochmals die 
Versicherung erteilt, „daß S. K. H. Ihr fürstliches Wort, 
zwar nicht vor dem von Allerhöchstdemselben festgesetzten 
Zeitpunkte, dann aber unfehlbar zu lösen wissen würden, 
und daß die Bekanntmachung der Verfassungsurkunde, 
durch welche S. K. H. das Band der Liebe und des 
  
1 Allg. Staatsverf.-Archiv II, S. 123 ff., bes. S. 203. 
2 Pölitz 1I, S. 261.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.