Full text: Hessische Verfassungsgesetze mit Einführung und Erläuterungen.

IV. Der Eintritt Hessens in das deutsche Reich. 25 
unter Zustimmung der Einzellandtage für den 1. Januar 
1871 ihren Beitritt zu dem durch die November-Ver— 
träge näher bestimmten Bundesstaate erklärten, gaben. 
den vorangegangenen völkerrechtlichen Akten auch staats- 
rechtliche Wirksamkeit. Seit dem 1. Januar 1871 ist 
das Großherzogtum Hessen mit seinem gesamten Staats- 
gebiet ein Gliedstaat des neuen Deutschen Reichs.! 
1 Vgll. Laband, 1, S. 36ff.; s. auch Bekanntmachung, Die 
Verfassung des deutschen Bundes und die darauf bezüglichen Ver- 
träge betreffend, vom 31. Dezember 1870, RBl. S. 739.
	        
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