V.
Vorwort.
Die vorliegende Ausgabe hessischer Verfassungsgesetze
gliedert sich, dem in der Vorbemerkung hervorgehobenen
Zwecke entsprechend, in vier Teile: Der erste Teil ent—
hält eine, die geschichtliche Entwicklung des Großherzog-
tums skizzierende Einleitung; der zweite Teil gibt eine
kurz gefaßte Schilderung der wichtigsten Grundlagen des
hessischen Staatsrechts; der dritte den Text der Ver-
fassungsurkunde nach dem gegenwärtigen Stande der
Verfassungsgesetzgebung; der vierte Teil endlich den Ab-
druck einer Anzahl von Vorschriften verfassungsrecht-
licher Natur in chronologischer Reihenfolge.
Die Einführung in das hessische Staatsrecht folgt
in ihrer Einteilung dem System der Verfassungs-
urkunde, so daß die einzelnen Abschnitte der Einführung
in ihrer Bezeichnung und Numerierung den einzelnen
Titeln der Verfassungsurkunde entsprechen. Der Heraus-
geber ließ sich bei dieser Anordnung des Stoffes von
dem Gedanken leiten, daß die Anpassung an das System
des Gesetzes der Verbreitung der Kenntnis der hessischen
Verfassungsurkunde, unserer vornehmsten Rechtsquelle,
am meisten dienlich sein werde. Beim Abdrucke des
Textes der Verfassungsurkunde wurden diejenigen Be-
stimmungen, welche nach der Ansicht des Herausgebers
keine Geltung mehr haben, zwischen zwei eckige Klam-
mern I| gestellt. Der Grund der Ungiltigkeit liegt