Vorwort. VII
rein persönliche Privatmeinung. Der Leser wird
hierbei an der Hand der vorliegenden Ausgabe hessischer
Verfassungsgesetze unschwer in der Lage sein, den ur—
sprünglichen Wortlaut der Verfassungsurkunde festzu—
stellen; besonders aber bietet sich hierzu Gelegenheit
durch die vor kurzem von Professor Dr. Karl Binding
in Leipzig veranstaltete Ausgabe der hessischen Ver—
fassungsurkunde!, welche in unbedingt zuverlässiger Weise
den diplomatisch genauen Abdruck des Textes der Ver—
fassungsurkunde und aller späteren, die Verfassung
ändernden Gesetze enthält.
Im übrigen ist auch hier vom Herausgeber darauf
Bedacht genommen worden, bei dem Abdrucke gesetzlicher
Bestimmungen der Schreibweise des Originals — das
heißt, der gesetzmäßigen Publikationsorgane — zu folgen,
wobei selbstverständlich auch dessen Interpunktion und
Orthographie sowie etwaige Fehler beizubehalten waren.
Die bei einzelnen Verfassungsartikeln beigefügten,
in der Einleitung ihre Ergänzung findenden Anmer—
kungen bezwecken keine erschöpfende Erläuterung der
Verfassungsurkunde; sie haben lediglich den Zweck, den
Leser zu eigener Betrachtung anzuregen.
Gießen, im Februar 1906.
van Calker.
1 Heft VIII, 2 der Bindingschen Sammlung „Deutsche Staats-
grundgesetze in diplomatisch genauem Abdrucke“. Leipzig 1906.