Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben im

Reichskanzler-Amt.

    

Zu  bezlehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  Zwei  Thaler.

 

 



 

 

 

II.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  27.  November  1874. Nr. 48.
Inhalt:  1.  Allgemelne  Verwaltungs-Sachen:  Verweisung    4.  Zoll-  und  Steuer-  Wesen:  Bundesrathsbeschlüsse,  betr.
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete ...  Seite  421.  flüssigen  Eisenzucker  und  Denaturirung  von  Salz;  Auf-2.
  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  hebung  eines  Nebenzollamts ...   425.
und  gemeinschaftlichen  Steuern,  sowie  anderer  Einnahmen  5.  Helmath-Wesen:  Erkenntniß  des  Bundesamts  für  das
im  Deutschen  Reiche  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum  Heimathwesen ...  425.
Schlusse  des  Monats  Oktober  1874. ...  422.  6.  Eisenbahn-Wesen:  Publikation  der  Eisenbahn-Fahrpläne;
3.  Münz-Wesen:  Abkürzung  von  Mark;  Uebersicht  über  die  Aus-  Handhabung  der  Beschwerdebücher  auf  den  Eisenbahnstationen
prägung  von  Reichsmünzen;  Uebersicht  über  die  bis  Ende  ... 426.
Oktober  1874  für  Rechnung  des  Deutschen  Reichs  zur  Ein-  7.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen ...  428.
ziehung  gelangten  Landes-Silber-  und  Kupfermünzen  ... 423.  8.  Personal-  Veränderungen  etc.:  in  der  Marine ...  428.
1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.  

 

Die  Ausweisung  des  Schuhmacher  -Isaak  Krähl  (alias  Grell)  aus  dem  Reichsgebiete  (Central-Blatt  Seite  339
Nr.  2)  ist  zurückgenommen  worden.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs  sind







1. der  Schneidergeselle  Wenzel  Kratochwill,  25  Jahre  alt,  gebürtig  aus  Nieder-Llebich  (Bezirk
Böhmisch  -Leipa  in  Böhmen),  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,
Bettelns,  Gebrauch  eines  falschen  Namens  und  falscher  Atteste,  sowie  wegen  Nichtbefolgung
der  vorgeschriebenen  Reiseroute,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirks-Regierung
zu  Oppeln  vom  3.  Oktober  d.  Js.;
2. der  Bäckergeselle  Michaal  Mages  aus  Neubau  (Gemeinde  Mäuchhaus,  Bezirk.  Bischofteinitz  in
Böhmen),  66  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens,  sowie
wegen  Diebstahls,  durch  Beschuß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Straubing  vom
31.  Oktober  d.  Js.;
3. der  Schneider  Moritz  Bernhard,  29  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Preschkow
(Gouvernement  Kalisz  in  Russisch-Polen,  und  dessen  Ehefrau  Rosa,  geborne  Levi,  33  Jahre
alt,  gebürtig  aus  Hosto  (Bezirk  Gratz  in  Oesterreich),  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung
wegen  Landstreichens,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Feuchtwangen
vom  5.  November  d.  J.;

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