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In dem amtlichen Verzeichnisse der bei diesem Schiffbruche umgekommenen Personen finden sich folgende
anscheinend deutsche Namen:
Waldemar Dahlberger, 21 Jahr alt,
Charlotte Bügge, 24 Jahr alt,
Martin Bügge, 32 Jahr alt,
Adolph Anderson, 24 Jahr alt,
Simon Kantorowicz, 42 Jahr alt.
Nähere Angaben über diese Personen sind nicht vorhanden.
4. Post- Wesen.
Am 1. Januar 1875 werden im Reichspostgebiete neue, in der Reichmarkwährung lautende Postwerthzeichen
eingeführt, und zwar: Freimarken zu 3, 5, 10, 20, 25 und 50 Pfennigen R. M., Franko-Kuverts zu 10 Pf.
in kleinem und großem Format, gestempelte Postkarten, einfache und mit Rückantwort, je zu 5 Pf., und
gestempelte Streifbänder zu 3 Pf., diese letztere Sorte nur bei bestimmten größeren Postanstalten. Die Frei-
marken und gestempelten Postkarten werden zum Nennwerthe, die Franko-Kuverts mit einem Aufschlage von
1 Pf. R. M. pro Stück, und die gestempelten Streifbänder in Partien von 100 Stück zum Preise von
3 Mark 35 Pf. verkauft.
Der Verkauf dieser neuen Postwerthzeichen beginnt bei den Postanstalten am 10. Dezember, jedoch mit
der Maßgabe, daß in den Bezirken der Thalerwährung die neuen Freimarken zu 5, 10, 20, 25 und 50 Pf.,
sowie die neuen Franko-Kuverts und Postkarten erst dann abgegeben werden, wenn die vorhandenen Vorräthe
der genau entsprechenden bisherigen Sorten zu ½, 1, 2, 2½ und 5 Sgr. bei den betreffenden Postanstalten
ausverkauft sind.
Die bisherigen Postwerthzeichen zu 1, 2, 3, 7, 9 und 18 Kreuzern, diejenigen zu 1/4 und ½ Sgr.
und die Hamburger Stadtpostmarken zu ½ Schilling sind vom 1. Januar 1875 ab zur Frankirung ungültig.
Sie können in der Zeit vom 1. Januar bis 15. Februar k. Js. bei den Postanstalten gegen neue Marken u. s. w.
in gleichem Gesammtwerth umgetauscht werden. Ein Einlösung gegen Baar findet nicht statt.
Die Festsetzung eines Termins zur Außerkurssetzung und Einlösung der bisherigen Postwerthzeichen zu
½, 1, 2, 2½ und 5 Sgr. bleibt vorbehalten; einstweilen können dieselben auch im neuen Jahre zur Frankirung
gültig verwendet werden.
Die Postanwelsungen müssen vom 1. Januar 1875 ab sämmtlich auf Mark und Pfennige
Reichsmünze lauten, zu welchem Zwecke bei den Postanstalten neue Formulare mit entsprechendem Vordrucke
verkauft werden. Postanweisungs-Formulare, auf welchen der Vordruck für die Geldsumme in Thalern, Silber-
groschen und Pfennigen oder in Gulden und Kreuzern S. W. lautet, dürfen nach dem 31. Dezember cr. nicht
mehr verwendet werden.
Berlin W., den 27. November 1874.
Kaiserliches General-Postamt.
Veränderungen im Zeitungs-Debitswesen vom 1. Januar 1875 ab.
Der Zeitungs-Preiskurant, welcher bisher in einer großen und einer kleinen Ausgabe erschienen ist, wird für
das Jahr 1875 und weiterhin nur in der abgekürzten Ausgabe hergestellt und sämmtlichen Postanstalten
geliefert werden. Die von den Abonnenten für die Zeitungen einzuziehenden Erlaßpreise sind in dem Zeitungs-
Preiskurant für 1875 nur in der Reichsmarkwährung angegeben; es müssen daher, soweit die Entrichtung des
Zeitungs-Abonnementsgeldes in Münzen der Landeswährungen stattfindet, die nach dem Preiskurant sich
ergebenden Erlaßpreise in die betreffende Landeswährung umgerechnet werden.
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