Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

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von der Ober- Postdirektion festzusetzenden Schreibgebühren. für das Ausfüllen der Taxe mit den Zonensätzen 
eingezogen werden.  
Berlin. den 7. Januar 1874.   
Käeiserliches General Postamt.
 
Postdampfschiffs-Verbindung zwischen Antwerpen und Balparaiso. 
Zwischen Antwerpen und Balparaiso  ist eine regelmäßige Postdampfschiff- Verbindung eingerichtet worden. 
Die Dampfschiffe gehen am 15. jeden Monats von Antwerpen ab. Zur Beförderung auf dem bezeichneten 
Wege sind zulässig: gewöhnliche Briefe, Drucksachen und Waarenproben (nicht aber rekommandirte Gegenstände) 
nach Chili, sowie auch nach Brasilien, der argentinischen Republik und Uruguay. Die betreffende Korrespondenz 
muß mit dem Vermerk „via Antwerpen“ versehen sein und bei der Aufgabe frankirt werden. 
Das Porto für die über Antwerpen beförderte Korrespondenz nach Chili beträgt 
für Briefe 7 Sgr. bez. 25 Kreuzer für je 15 Grammen, 
für Drucksachen und Waarenproben 1½ Sgr. bez. 6 Kreuzer für je 50 Grammen. 
Korrespondenzen nach Brasilien, der argentinischen Republik und Uruguay unterliegen denselben Taxen 
und Versendungsbedingungen, wie diejenigen nach diesen Ländern gerichteten Briefe etc., welche mit den am 1. 
jeden Monats von Antwerpen nach Buenos-Ayres abgehenden Dampfschiffen befördert werden. 
Berlin, den 8. Januar 1874.  
Kaiserliches General-Postamt.
 
Das Postblatt Nr. 1 enthält außer den Bekanntmachungen von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit 
der Post eine Uebersicht der Portosätze für frankirte Briefe, Postkarten, Drucksachen und Waaren- 
proben nach allen Ländern der Erde mit Angabe der bestehenden verschiedenen Spedltionswege. 
Jene Uebersicht erscheint allmonatlich berichtigt. 
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag: Inhaber: Otte Loewenstein. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.
	        
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