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11.
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Anhang.
Entscheidungen des Bundesamts für das Heimathwesen.
Abschiebung setzt pflichtwidrige Versäumniß der vorläu-
figen Fürsorge für einen Hülfsbedürftigen voraus 546.
— Bei Beurtheilung der Frage, ob der Armenverband des
Aufenthaltsorts speziell des Dienstorts sich der ihm oblie-
genden Fürsorge widerrechtlich entzogen, ist es ohne Erheb-
lichkeit, wenn der Hülfsbedürftige auf eigenen Wunsch nach
einem anderen Orte befördert worden ist 335.
— In welchem Umfange ein Armenverband, welcher sich
der Fürsorge für einen Hülfsbedürftigen ungerechtfertigter
Weise entzogen, dem verpflegenden Armenverbande zum Er-
satz verpflichtet ist? 654.
Abwesenheit, längere, inwieweit bei einer solchen eine
Fortsetzung des Aufenthalts im Sinne des §. 13 des Reichs-
gesetzes vom 6. Juni 1870 angenommen werden könne 530.
Aussagen der in einem Vorprozesse vernommenen Zeu-
gen beweisfähig 242.
Beweise, freie Würdigung derselben 242.
Bezirksverwaltungsgerichte, Beschlußfähigkeit der-
selben, bedingt durch Anwesenheit von zwei ernannten
Mitgliedern 309.
— bei Anwesenheit von vier Mitgliedern hat stets das
dem Lebensalter nach jüngste aller Mitglieder sich der Ab-
stimmung zu enthalten 310.
Erstattungsforderung, Abmessung derselben bei er-
solgter Gewährung einer Wohnung 199.
. Fristberechnung nach älterem oder neuerem Recht? 242.
Fürsorge, vorläufige, Fortdauer derselben bis zum Er-
löschen des Unterstützungsbedürfnisses im Falle vorüber-
gehender Hülfsbedürftigkeit 518.
Gesetzgebung, Wechsel derselben 212.
Gewerbegehülfe, wer als solcher im Sinne des 8. 29
des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870 anzusehen 530.
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20.
21.
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23.
H ül fsbedürftigkeit syphilitisch kranker Frauenzimmer
Klageantrag auf Liberirung von einer Forderung zu-
lässig 199.
Landarmenverband. Welchem Landarmenverbande die
Fürsorge zur Last fällt, wenn es sich um Verpflegung eines
hülfsbedürftig entlassenen kranken Gefangenen handelt? 205.
Porto-Auslagen, Kompetenz der Spruchbehörden in
Armensachen zur Entscheidung über die Erstattbarkeit der
vor der Klageerhebung aufgewendeten 281.
Rechtskräftige Entscheidung bezüglich des Unter-
stüzungswohnsitzes der Eltern für das Domizilverhältniß
der nach Erlaß der Entscheidung geborenen Kinder nicht
maßgebend 66.
— nicht maßgebend für die Pflicht zur Unterstützung eines
anderen Kindes derselben Mutter 242.
Ueber führung Hülfsbedürftiger. — Verzug unentschul-
digt 221.
Uebernahme eines Deutschen aus dem Auslande. Die
von der zuständigen Behörde ausgesprochene Verpflichtung
dazu ist von den Spruchbehörden in Armensachen nicht
nochmals selbständig zu prüfen und zu entscheiden 356.
Umzugstermin für Gesinde 2c. Auslegung und An-
wendung der in den §§. 11 Alinea 3, 23 Alinea 3 des
Gesetzes vom 6. Juni 1870 enthaltenen Bestimmungen
darüber 265.
Verpflegungsaufwand, Nachweisung der Höhe des-
selben nach Ausscheidung der allgemeinen Verwaltungskosten
Zuständigkeit des Bundesamts für das Heimathwesen
zur Entscheidung über Festsetzung der baaren Auslagen des
Verfahrens 494.