Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben im 
Reichskanzler- Amt. 
—.— —.—. 
  
Zu beziehen —. alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
            
Berlin, Freitag, den 21. April 1876. -r 16. 
  
  
  
Inhalt: 
münzen 
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung 
von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
2. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- 
4. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des 4. Verzeichnisses 
der Ergänzungen k. zum Signalbuch für die Kauffahrtei- 
schiffe und des 1. Nachtrags zur amtlichen Schiffsliste; — 
227 Abänderung des Verzeichnisses der Kommissionen für die 
. Seite 225 
3. Finanz= Wesen: Nachweisung über die bis zum 31. März Prüfung der Seeschiffer.. . 233 
1876 präkludirten, ferner über die an diesem Tage im Um- 6r 
laufe bezw. im eigenen Bestande der deutschen Notenbanken . Vol- und Stenet- Wesen: Lompetenzen von n Steuerßen 
vorhanden gewesenen, sowie über die nach erfolgter Ein- "' «« 
6. Honfulat-Wesen Ernennung s21607. 234 
lösung vernichteten Banknoten; — Goldamkäuse seitens der 
Reichsbank 
  
. .228 
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind 
gebürtig aus Tanow (Gou- 
nach Verbüßung einer wegen mehr- 
durch Beschluß der Königlich 
1. der russische Ueberläufer, Knecht Alexander Knitkowski, 
vernement Plock in Russisch-Polen), 27 Jahre alt, 
fachen Diebstahls erkannten 13 monatlichen Zuchthausstrafe, 
preußischen Bezirks-Regierung in Königsberg vom 6. April d. J., 
2. 
der Plüschweber Kaspar Heinrich Krome (auch Heinrich Schürmann genannt), geboren 
zu Hiddenhausen (Kreis Herford in Westfalen), zuletzt wohnhaft zu Schwarzenmoor (daselbst), 
im Jahre 1869 aus dem preußischen Unterthanenverbande ausgeschieden, 54 Jahre alt, 
nach Verbüßung einer wegen mehrfachen schweren Diebstahls im wiederholten Rückfalle 
erkannten 3" jährigen Zuchthausstrafe, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks- 
Regierung in Düsseldorf vom 8. April d. J., 
und auf Grund des s. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
3. der Arbeiter Johann Wasielewski, gebürtig aus Plock in Russisch-Polen, 58 Jahre alt, 
4. der Arbeiter Felix Soykowski, gebürtig aus Stawiczki (Gouvernement Lomza in Russisch- 
Polen), 30 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung zu 3 wegen Landstreichens und Bettelns, zu 4 
33
	        
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