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6. der Bäckergeselle Rudolf Lauffer, geboren und ortsangehörig zu Heinrichschlag in Böh-
men, 41 Jahre alt,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung zu 4 wegen Bettelns, zu 5 und 6 wegen Land-
streichens und Bettelns, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten in Kolmar
vom resp. 13., 22. und 24. Mai d. J.
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
2. Finanz = Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend den Umtausch beschädigter oder unbrauchbar gewordener Reichskassenscheine.
In Folge höherer Anordnung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zur Förderung des
Umtausches beschädigter oder unbrauchbar gewordener Reichskassenscheine gegen neue vom Bundesrath die
nachfolgenden Bestimmungen getroffen sind:
1. Sämmtliche Reichs= und Landeskassen haben die ihnen bei Zahlungen angebotenen be-
schädigten oder unbrauchbar gewordenen (einschließlich der geklebten und der beschmutzten)
Reichskassenscheine, deren Umtauschfähigkeit (§. 6 Absatz 2 des Gesetzes, betreffend die
Ausgabe von Reichskassenscheinen vom 30. April 1874, Reichs-Gesetzblatt S. 40) zweifellos
ist, anzunehmen aber nicht wieder auszugeben.
2. Solche Reichskassenscheine sind außer von der Reichs-Hauptkasse auch von den Kaiserlichen
Ober-Postkassen, der Königlich preußischen General-Staatskasse, den Königlich preußischen
Regierungs= beziehungsweise Bezirks-Hauptkassen und von den Landes-Zentralkassen der
übrigen Bundesstaaten gegen umlaufsfähige Reichskassenscheine oder baares Geld umzu-
tauschen.
Berlin, den 18. Mai 1876.
Reichsschulden -Verwaltung.
Graf zu Eulenburg. Löwe. Hering. Rötger.
Vem 16. bis 23. Mai 1876 hat die Reichsbank an Gold angekauft:
in Münzen in Barren
für 3.282.344 Mark für 105.913 Mark.
Vorher seit dem 3. Januar 1876 „ 20.654.326 „ „ 1.654.555 „
Zusammen für 23.936.670 Mark für 1.760.468 Mark.