Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

5. Marine 
— 302 — 
  
nund Schiffahrt. 
Das Verzeichniß der auf Grund der 88. 1 und 2 der Strandungsordnung vom 17. Mai 1874 (Reichs- 
Gesetzblatt Seite 73) in den Bundes-Seestaaten fungirenden ' 
Strandämter, der denselben untergeordneten Strandvögte und der den Strandämtern 
vorgesetzten Aufsichtsbehörden 
(Nr. 36 des Central Blattes für 1875 Seite 478 ff.) wird unter „A. In Preußen“, „B. In Mecklenburg- 
Schwerin“, „C 
. In Oldenburg“ und „E. In Bremen“ wie folgt geändert): 
  
Bezeichnung und Sitz 
der 
Strandämter (Str.-A.) 
und 
Strandvogteien (Str.-V.) 
Nummer. 
Angabe 
der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
der 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandvögte. 
  
1.Str.-A. Memel 
i) Str.-V. Kinten 
7.bStr.-V. Leba 
2d) Str.-V. Stolpmünde 
9. h Str.-V. Kolbergermünde 
10.) Str.-V. Klein-Horst 
  
Seeküste der Kreise Memel und 
Fischhausen und Haffküste der 
Kreise Memel, Fischhausen, Kö- 
nigsberg und Labiau im Regie- 
rungsbezirke Königsberg und der 
Kreise Niederung und Heyde- 
krug im Regierungsbezirke Gum- 
binnen. 
Küste des kurischen Haffs von der 
Memeler Kreisgrenze bis zur 
Mündung des Atmat-Stromes. 
Von da bis zum Bollenser Haken. 
Von da bis zum Vietziger Haken. 
Von da bis zur Grenze der Regie- 
rungsbezirke Köslin u. Stettin. 
Von da bis zur Ostseite der Radd- 
acker-Fichten. 
  
Lootsen= Kommandeur Krü- 
ger zu Memel. 
Gutsbesitzer Redweik zu Kinten. 
Bürgermeister Pardeyke zu Leba. 
Hafenbauschreiber Bütow zu 
Stolpmünde. 
Schiffbaumeister Richter zu Kol- 
bergermünde. 
Mühlenbesitzer Duwe zu Klein- 
Horst. 
2) Als Strandvögte an der Dievenowküste fungiren die städtischen Polizei-Verwaltungen und 
die Amtsvorsteher für ihre Amtsbezirke. 
11.4 Als Strandvögte an den Binnenküsten fungiren die städtischen Polizei-Verwaltungen und 
die Amtsvorsteher für ihre Amtsbezirke. 
12. Als Strandvögte fungiren die städtischen Polizei-Verwaltungen und die Amtsvorsteher für 
13.4 ihre Amtsbezirke. 
  
  
  
  
*) In welchen Beziehungen Aenderungen eingetreten sind, ist durch fette Schrift angedeutet.
	        
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