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20. der Korbflechter Mathias Grü n*) genannt Breyer, gebürtig aus Waldwiese, durch Option
französischer Staatsangehöriger, 33 Jahre alt,
21. die Korbflechterin unverehelichte Margarethe Gargowitsch, geboren 1842 zu Ralingen
(Kreis Saargemünd), durch Option französische Staatsangehörige,
22. der Waffenschmied Baptist Victor Ledru aus Paris, 24 Jahre alt,
23. der Mützenmacher Anhela Slotereinka aus Sieulke in Russisch-Polen, 23 Jahre alt,
durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten in Metz und zwar zu 10. und
11. vom 15. August d. IJ., zu 12. und 13. vom 16. August d. J.,
24. Eduard Schrepf, gebürtig aus Giromagny in Frankreich, 24 Jahre alt, durch Beschluß
des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Colmar vom 14. August d. J.,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung
zu 1. 2. 9. 11. wegen Landstreichens und Bettelns,
zu 3. 5. 7. 8. 12—24 wegen Landstreichens,
zu 4. wegen Landstreichens, Bettelns und Fälschung eines Legitimationspapieres,
zu 6. wegen Landstreichens, Widerstands gegen die Staatsgewalt, groben Unfugs und
Paßfälschung,
zu 10. wegen Bettelns und Diebstahls,
und auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind
25. der Uhrmacher Jakob Grünbaum'"') aus Warschau, 21 Jahre alt,
26. der Handlungsdiener Joseph Bär-Gröger aus Prag, 27 Jahre alt,
zu 52. und 26. durch Beschluß des Großherzoglich badischen Landeskommissars zu
Karlsruhe vom 16. August d. J. nach Verbüßung einer wegen mehrmaligen
schweren Diebstahls erkannten 21jährigen Zuchthausstrafe,
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
*) Vergl. Central-Blatt 1876 Seite 169 Ziff. 3.
*) Vergl. Central-Blatt 1875 Seite 309 Ziff. 1.
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