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21. der- Handelsmann Pincus Schwarz") (auch genannt Jakob Holten), geboren zu
Javorbv (Kreis Przemsyl) in Oesterreich-Ungarn, 52 Jahre alt, durch Beschluß des Groß-
herzoglich mecklenburgischen Ministeriums des Innern zu Schwerin vom 13. September d. I.,
22. der Arbeiter Julius Linard, geboren am 12. Januar 1849 zu Illy (Kanton Seèdan)
in Frankreich durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirkspräsidenten zu Metz vom 4. Ok-
tober d. J.,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung
zu 1 wegen Landstreichens und Gebrauchs eines falschen Legitimationspapiers,
zu 2 wegen Nichtbeschaffung eines Unterkommens,
zu 3, 4, 5, 6, 9, 10, 12, 15, 16, 17, 20 und 22 wegen Land-
streichens und Bettelns,
zu 7 wegen Landstreichens und Gebrauchs eines falschen Namens,
zu 8 wegen Bettelns,
zu 11, 13 und 14 wegen Landstreichens,
zu 18 wegen Landstreichens, Bettelns und Diebstahls,
zu 19 wegen Landstreichens, Bettelns und Widerstands;
und auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind
23. die Dienstmagd Ida Bogwist, am 15. Juli 1849 geboren und ortsangehörig zu Braas-
Drefsucken in Schweden, durch Beschluß der Königlich preußischen Landdrostei zu Osnabrück
vom 20. September d. J.,
nach Verbüßung einer wegen einfachen und schweren Diebstahls gerichtlich erkannten
Zuchthausstrafe von einem Jahr und drei Monat,
24. der Kürschner Tobias Kempinsky aus Sieradz in Russisch-Polen, 40 Jahre alt, durch
Beschluß des Großherzoglich badischen Landeskommissars zu Karlsruhe vom 23. Septem-
ber d. J.,
nach Verbüßung einer wegen Diebstahls im wiederholten Rückfalle gerichtlich erkannten
Zuchthausstrafe von einem Jahr und drei Monat,
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
*) Vergl Central-Blatt 1874 Seite 235 Ziffer 5 und Seite 431 Ziffer 11, 1875 Seite 198 Ziffer 7 und 1876
Seite 498 Ziffer 1. -
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