——
542 —
durch Beschluß des Großherzoglich badischen Landeskommissars zu Konstanz vom 30. Sep-
tember d. J.,
9. der Bäcker Johann Marquis, geboren und ortsangehörig zu Burg (Kanton Bern) in
der Schweiz, 18 Jahre alt, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Kolmar
vom 6. Oktober d. J.,
10. der Zuckerbäcker Karl Fischer") geboren zu Straßburg, durch Option französischer Staats-
angehöriger, 48 Jahre alt, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Kolmar
vom 7. Oktober d. J.,
11. der Wagner Julius Girambort aus Saulzy (Vogesen-Departement) in Frankreich,
24 Jahre alt, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Metz vom 10. Okto-
ber d. I.,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung zu 1, 4, 5, 6, 8 wegen Landstreichens und
Bettelns, zu 2, 3, 9, 10, 11 wegen Landstreichens, zu 7 wegen Landstreichens,
wegen Gebrauchs eines ihm nicht zukommenden Titels und wegen Gebrauchs eines
gefälschten Reisepasses,
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
6) Bergl. Central-Blatt 1874 Seite 33 Ziffer 4; Seite 40 Ziffer 2; Seite 235 Ziffer 1; Seite 311 Ziffer 3 und
Central-Blatt 1875 Seite 444 Ziffer 7.
2. Finanz-Wesen.
Vom 2. bis 7. Oktober 1876 hat die Reichsbank Gold nicht angekauft.
Bericht#
i g u#
9.
In den Nachweisungen über die bis zum 31. Juli beziehungsweise bis zum 31. August 1876 präkludirten
u. s. w. Banknoten (Central-Blatt Seite 438 und 512) sind die Noten der Mitteldeutschen Kreditbank in
Meiningen irrthümlich unter die Abschnitte zu 1 Thaler — anstatt unter diejenigen zu 10 Thaler -ein-
gestellt worden.
Die gedachten Nachweisungen sind daher dahin zu berichtigen, daß an Banknoten
präkludirt im Bestande vernichtet
in Abschnitten zu 1 Thaler.
Thlr. 6 Thlr.
präkludirt in Bestande vernichtet
in Abschnitten zu 10 Thaler.
bis zum 31. Juli d. J. 14.052 275. 548
Thlr. Thlr. Thlr. Thlr.
290.000 144.480 22.372.640 14.039.690
290.000 141.810 22.357.750405340
= . 31. August- 13.952 275. 648
waren.