Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

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beamten bewirkt werde, unter dessen Aufsicht das Salz in den Gewerberäumen des Empfängers 
ausgeschüttet werden muß. 
  
Das Königlich preußische Hauptsteueramt zu Rendsburg wird vom 1. Januar k. J. ab in ein Unter- 
steueramt mit Niederlagerecht und mit den unbeschränkten Befugnissen zur Ausfertigung und Erledigung von 
Begleitscheinen I. und lI., auch über vereinsländisches Salz, zur Abfertigung der auf der Eisenbahn einge- 
gangenen, sowie der ausgehenden Waaren nach Maßgabe der §ss. 66 bis 71 des Vereins-Zollgesetzes, zur 
Vornahme von Aus= und Umladungen der auf der Eisenbahn unter Wagenverschluß beförderten Güter nach 
Maßgabe des §. 65 des Vereins-Zollgesetzes, sowie zur Erhebung von Uebergangsabgaben und zur Aus- 
fertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen, auch über Spielkarten, umgewandelt werden. Vom gleichen 
Zeitpunkte ab wird das neu errichtete Untersteueramt zu Rendsburg, sowie von den gegenwärtig zum 
Hauptsteueramts-Bezirke Rendsburg gehörigen Untersteuerämtern, das zu Neumünster dem Königlich 
preußischen Hauptsteueramte in Kiel unterstellt werden, während das Untersteueramt zu Segeberg dem 
Bezirke des Hauptzollamtes in Neustadt und das zu Kellinghusen dem Bezirke des Königlich preußischen 
Hauptzollamtes in Itzehoe werden zugetheilt werden. Die Nebenzollämter I. Klasse zu Brunsbüttel, Büttel 
und Neufeld werden vom 1. Januar k. J. ab von dem Bezirke des Hauptzollamtes in Itzehoe abgezweigt 
und dem Bezirke des Königlich preußischen Hauptsteueramtes in Heide überwiesen werden. 
  
33. Finan z= Wesen. 
  
Nachwei sung 
der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen im 
Deutschen Reich für die Zeit vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats Oktober 1876. 
  
  
  
  
  
  
  
Die Soll Ein- . · . 
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Schlusse des schaftliche " + mehr 
Einnahmen. obengenanmten Rechnung Vorjahrs. weniger 
4 - . 444 -- 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
  
  
1. Zölle und gemeinschaftliche Verbrauchs- 
steuern (vergl. die spezielle Nachweisung 
Seite 5644) 207.454.946 14.170.010 193.284.936 191.036.127 + 2.248.809 
  
  
  
  
  
2. Wechselstempelsteuer (desgl. Seite 580) — — 5.721.91786.041.976 — 320.059 
3. Post= und Telegraphen-Verwaltung — — 95. 382. 407 93. 189. 410 4 2. 192. 997 
4. Reichseisenbahn-Verwaltung“) — — 25. 952. 176 256. 6557. Oa8 - 395. 133 
  
*) Die Einnahme des laufenden Jahrs ifst nach provisorischen Ermittelungen, diejenige des Vorjahrs nach den definitiven 
Feststellungen angegeben. 92 
22
	        
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