Tentral-Blatt
für das
Deutsche Re
Gerauenczeben
Reichskanzler. Amt.
– +#
Zu beziehen duta alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Marl.
Berlin, Freitag, den 1. Dezember 1876.
S 48.
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Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen:
2.
Verweisung
von Ausländern aus dem Reichsgebiet . Seite 611
Finanz-Wesen: Nachtrag zum Status der deutschen Noten-
banken Ende Oktober 1876; — Holdankäufe seitens der
Reichsbank . 612
Münz-Wesen: ürversch über die Ausprägung von Reichs-
münzen
Junstiz-Wesen: Erkenntniß des Reichs- Obcchandelsgeri
betr. Zahlung des Sterbequartals und der Gnadenquar-
tale 615
Zoll- und Steuer= Wesen: Bundesrathsbeschlüsse, betr.:
Tarifirung von Feld oder Spannstühlen, — Tarifirung von
Fußkissen; — Uebersicht über die von den Rübenzucker-
Fabrikanten des deutschen Zollgebiets versteuerten Rüben-
mengen, sowie über die Einfuhr und Ausfuhr von Zucker in
den Monaten September und Oktober 1876; — Errichtung
von Grenzsteuerämtern im Königreich Württemberg 619
6. Militär-Wesen: Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstal-
7.
ten, welche ihren vom Unterrichte in der griechischen Sprache
dispensirten Schülern gültige Zeugnisse über die wissenschaft-
liche Befähigung für den Einlährig. freiwilligen Militärdienst
ertheilen dürfen . 6422
Marine und Schiffahrt: Veginn einer Sesschifer- und
Seesteuermanns-Prüfung 623
8. Post= und Telegraphen-Wesen: Weiterbeförderung von
Telegrammen mittelst der Post als gewöhnliche, nicht ein-
geschriebene Briefe; — Versendung von Drucksachen in
offenen Umschlägen im deutsch österreichischen Verkehr; —
Schluß der Post-Dampfschiffahrten auf der Linie Hamburg-
Drontheim; — Annahme von Telegrammen, welche nur
aus zwei Worten bestehen . 623
Eisenbahn-Wesen: Eröffnung der Sireden Küftrin-K.
nigsberg N.'M. und Ihrhove-Neuschanz
—
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind
1. Hundar Issakau aus Aran in Russisch-Polen, 24 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich
preußischen Bezirks-Regierung zu Oppeln vom 6. November d. J.,
in der Schweiz, 25 Jahre alt,
S i ½
der Tuchmacher Eduard Ullrich aus Biala in Galizien, 26 Tahre alt, durch Beschluß
der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Liegnitz vom 3. November d. J.,
der Posamentirer Johann Herlt aus Nixdorf in Böhmen, 33 Jahre alt, durch Beschluß
der Königlich sächsischen Kreishauptmannschaft zu Bautzen vom 15. September d. J.,
.l der Schlosser Jakob Haffner, geboren und ortsangehörig zu Wasterkingen (Kanton Zürich)
. der Tagelöhner Pierre Ainé Gérard, geboren und ortsangehörig zu Wervezelle (Vogesen-
Departement) in Frankreich, 28 Jahre alt,
zu 4 und 5 durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Kolmar vom
20. November d. J.,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns,
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
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