Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

10. 
11. 
12. 
der Fabrikarbeiter Jakob Eder, geboren und ortsangehörig zu Ischl in Oesterreich, 17 
Jahre alt, durch Beschluß des bayerischen Stadtmagistrats zu Passau vom 7. Oktober d. J., 
der Tagelöhner Jakob Schlegel aus Hluboken (Bezirk Taus) in Oesterreich, geboren 
1845, durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Deggendorf vom 2. De- 
ember d. J., 
der Tagearbeiter Ferdinand Zosel, ortsangehörig und wohnhaft zu Schluckenau in Böhmen, 
75 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich sächsischen Kreishauptmannschaft zu Bautzen 
vom 8. November d. J., 
der Handelsmann Salomon Jelinck aus Woncklas bei Prag, durch Beschluß des Groß- 
herzoglich sächsischen Direktors des I. Verwaltungsbezirks vom 6. Dezember d. J., 
der Tagelöhner Jakob Bodmer, geboren und ortsangehörig zu Erlesbach (Kanton Aargau) 
in der Schweiz, 39 Jahre alt, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Kol- 
mar vom 5. Dezember d. J., 
der Schuster Louis Franjout, geboren zu St. Cyr in Frankreich, wohnhaft in Lüttich, 
43 Jahre alt, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Metz vom 9. De- 
ember d. I., 
der Schmied Joachim Dombrowski, geboren und ortsangehörig zu Tarnow in Oester- 
reich, 32 Jahre alt, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Kolmar vom 
12. Dezember d. J., 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung 
zu 1 wegen Nichtbeschaffung eines Unterkommens und Bettelns, 
zu 2, 9, 10 wegen Landstreichens und Bettelns, 
zu 3 wegen Landstreichens, Bettelns und zweier einfacher Diebstähle, 
zu 4, 5, 7, 12 wegen Landstreichens, 
zu 6 wegen Landstreichens, Diebstahls und Führung eines falschen Namens, 
zu 8 wegen Landstreichens, Bettelns, Diebstahls und Führung eines falschen Namens, 
zu 11 wegen Landstreichens und Uebertretung des Bahnpolizei-Reglements, 
  
und auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist 
13. der Schlosser und Eisenbahnarbeiter Franz Passian aus Liebenau (Bezirk Reichenberg) 
in Oesterreich, 31 Jahre alt, durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu 
Deggendorf vom 1. Januar d. J. 
nach Verbüßung einer wegen schweren Diebstahls gerichtlich erkannten Zuchthausstrafe 
von 1 Jahr 2 Monat, 
aus dem Reichsgebiet ausgewiesen worden. 
  
2. Finon -Wesen. 
  
Vom 1. bis 7. Dezember 1876 hat die Reichsbank an Gold angekauft: 
in Münzen in Barren 
für — Mark für 9.087.664,11 Mark. 
Vorher seit dem 3. Januar 1876 „ 26.139.629,76 „ „ 2.074.221,600 „ 
  
Zusammen für 26.139.629,76e Mark für 11.161.885,1 Mark. 
 
	        
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