Vom 1. bis 7. Februar 1876 hat die Reichsbank an Gold angekauft:
Vorher seit dem 3. Januar 1876
80
in Münzen
für 1.600.036 Mark
„ 12.943.544
Zusammen für 14.543.580 Mark
Nachweisung
der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern im Deutschen Reich für die Zeit
zum Schlusse des Monats Januar 1876.
vom 1. Januar bis
7
in Barren
für 508.428 Mark.
„ 621.933 „
für 1.130.361 Mark.
Die Soll-Ein-
nahme beträgt Bonifikatio- Einnahme Differenz
Bezeichnung vom Beginn nen auf in demselben zwischen den
des Jahres Bleib Zeitraume Spalten 4
der dnn aun schaftliche Bleiben des und 5.
Schlusse des aftliche Vorjahres —
Einnahme. Jahre mehr
obengenannten Rechnung (Spalte 4) — weniger
4 A. A AM.
1. 2. 3. 4. 5. 6.
Söll 9.931.721 — 9. 931. 721 9.867. 804 4 63.917
Rübenzuckersteuer 2.053.812 400.029 1.653.783 2.337.913.— 684.130
Salzsteuer 2.769.600 — 2.769.600) 2.795.785.— 26.185
Tabackssteuer « 75.950 3.917 72.033 41.019 31.014
Branntweinsteuer . .. 1.932.458 227.251 1.705.207 1513.606 191.601
Uebergangsabgaben von Branntwein 10.512 — 10.512 4.275 + 6.237
Brausteuer 2.440. 881 444 2.440.437 2.388.0455 +. 52.392
Uebergangsabgaben von Vier. . 70.409 —- 70.409 69. 413 4 996
Summe 19.285.343 631.641N44. 158
Anmerkung.
die Register= Vergütungen und die Restitutionen mit berücksichtigt.
Einnahmen und Ausgaben nur in den ein volles Rechnungsquartal abschließenden Nachweisungen Berücksichtigung
finden.
In den Beträgen des Vorjahrs (Spalte 5) sind die Registerdefekte, die Freischreibungen für privative Rechnung,
Für 1876 werden diese meist geringfügigen
Ferner ist zu bemerken, daß die Einnahmen an Zöllen und Verbrauchssteuern im Großherzogthum Luxem-
burg für Januar 1876 noch nicht mit nachgewiesen sind.