Contents : Kriegsanordnungen des stellv. Generalkommandos I. Bayerischen Armeekorps

270  Kleiner  Grenzverkehr.

82.

Kinder  bedürfen  bis  zur  Entlassung  aus  der
Werktagsschule  im  kleinen  Grenzverkehr  keines  Grenzscheines,
  wenn  sie  in  Begleitung  von  mit  Grenzschein
versehenen  erwachsenen  Angehörigen,  Vormündern,
Pflegern  oder  sonstigen  Aufsichtspersonen  (Arbeitgeber
oder  deren  Stellvertreter,  Geistliche,  Lehrer  usw.)
die  Grenze  überschreiten.

8  3.

Die  bayerischen  Grenzscheine  haben  zu  enthalten:
eine  genaue  Personalbeschreibung  des  Inhabers,
dessen  eigenhändige  Unterschrift,  die  Gemeinde,  in
welche  der  Grenzübertritt  erfolgt,  die  Gültigkeitsdauer
  des  Grenzscheines  sowie  die  Beglaubigung
durch  die  ausstellende  Behörde.  Die  Ausstellung
der  Grenzscheine  erfolgt  gebührenfrei  im  Falle  des
§  1  Abs.  I  durch  die  Distriktsverwaltungsbehörde.

Die  österreichischen  Grenzscheine  müssen  den  von
den  österreichischen  Behörden  jeweils  festgesetzten
Anforderungen  entsprechen.  «

84.

Wer  einen  Grenzschein  falsch  anfertigt,  verfälscht,
wissentlich  von  einem  falschen  oder  verfälschten  Grenzschein
  Gebrauch  macht,  einen  Grenzschein  einem
Anderen  zum  Zwecke  des  Grenzübertritts  überläßt,
von  einem  Grenzschein,  der  für  einen  Anderen  ausgestellt
  ist,  beim  Grenzübertritt  Gebrauch  macht,
den  Bezirk  der  Gemeinde,  nach  der  der  Grenzschein
ausgestellt  ist,  übertritt  oder  die  zur  Ausstellung
der  Grenzscheine  zuständigen  Behörden  durch  unwahre
  Angaben  zur  Grenzscheinausstellung  bestimmt,
wird,  wenn  die  Gesetze  nicht  eine  schwerere  Strafe
androhen,  mit  Gefängnis  bis  zu  einem  Jahre  bestraft.