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Indeß solche Veränderungen mit den Kanonen-Sammlungen
in der occidentalischen Kirche vorgiengen, ereigneten
sich nicht weniger beträchtliche in der morgenländischen;
aber alle Mühe, eine Geschichte derselben zusammen zu bringen,
ist vergeblich, weil es noch so sehr an Nachrichten
fehlt, und bei der Beschaffettheit der morgenländischen Kirchen
in diesen und den folgenden Zeiten vielleicht auf immer
an genugsamen Nachrichten fehlen wird. Die Gährung der
nestorianischen und eutychianischen Streitigkeiten trennte die
orientalische Kirche in drei große Haufen, deren sich jeder
seine eigene Hierarchie und seine eigene Kirchen-Verfassung
gab, also auch sein eigenes kanonisches Recht hatte. Aber
wir wissen nur wenig Umständliches selbst von dem Kirchenrecht
der katholischen Partie, und wie noch beträchtlich weniger
von den beiden übrigen Partien! Assemann in seiner
orientalischen Bibliothek und in seiner Vibliothek des morgenländischen
Kirchen= und Civilrechts ist der einzige Schriftsieller,
welcher noch Nachrichten giebt; aber wie parteiisch
in vieler Rücksicht, und wie mangelhaft, wenn's nicht bloß
Notizen, sondern Nachtichten für eine Geschichte seyn sollen.
Folgende Fragmente mögen unterdeß den Mangel einigermaßen
ersetzen.
Der nestorianische Metropolit zu Damaskus, Elias *),
welcher zu Ende des neunten Jahrhunderts lebte, schrieb
einen arabischen Nomokanon, dessen erster Theil die Canones
Occidentalium begreift. Es sind folgende. Leben
der Apostel und der Jünger: Apostolische canones, Anchrische,
Neucäsareische, Nicäische, Constantinoplische, und eine
½% Aemanni Bibl. Or. Tom. III. P. I. pag. 514.
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