Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
Zu beziehen durch alle Poftanftalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
VI. Jahrgang. 6 Berlin, Freitag, den 14. Juni 1878. 9 24.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ernennung des Eisenbahn-Zollregulativs und betreffend Ausfuhr-Ver-
eines Aufsichts-Kommissars auf Grund des Gesetzes, Maß- gütung für Zucker in Plattenfro 329
regeln gegen die Reblauskrankheit betreffend; — Ausweisung 5. Marine und Schiffahrt: Ertheilung eines Flaggenattestes;
von Ausländern aus dem Reichsgebitkft Seite 323 — Beginn von Seesteuermanns= und Seeschiffer-Prüfungen
2. Münz= und Bankwesen: Uebersichten über die Ausprägun . . . 330
von Reichsmünzen, sen eshte der Reichsbonk 6623 6. Post-Wesen: Postverbindung mit Konstantinopl 331
*lZ % Z 7. Eisenbahn-Wesen: Normen für die Konstruktion und Aus-
3. Militär-Wesen: Verordnung, betreffend die Umzugskosten rüstung der Eisenbahnen Deutschlands; — Bahnordnung
der Personen des Soldatenstandes des Renftichen Heeres; für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung; —
— Erlöschen der Berechtigung einer Lehranstalt zur Aus- Abänderungen von Bestimmungen des Bahn-Polizei-Re-
stellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Be- glements für die Eisenbahnen Deutschlands; — Abänderung
fähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienst der Signal-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands; —
326 Bestimmungen über die Befähigung von Bahn-Polizei-
4. Zoll- und Steuer-Wesen: Nachweisung der Einnahme an Beamten und Lokomotivführern; — Eröffnung der Halte-
Wechselstempelsteuer in den Monaten April und Mai 1878; stelle Steubendorf, sowie der Bahnstrecke Rüttenscheid-
— Bundesörathsbeschlüsse, betreffend Auslegung des 8. 47 Steele .............. 2
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des Gesetzes, Maßregeln gegen die Reblauskrankheit betreffend, vom 6. März 1875 (Reichs-
Gesetzblatt Seite 175) ist aus den Weinbaugebieten der preußischen Provinzen Schlesien, Posen und Branden-
denburg“) ein besonderer Bezirk gebildet und die Ueberwachung desselben hinsichtlich des Auftretens der Reb-
laus dem Kunst= und Handelsgärtner Bromme zu Grünberg i. Schl. als ständigem Aussichts-Kommissar
übertragen worden. Als Sachverständiger innerhalb des bezeichneten Bezirks fungirt Dr. Gallus zu
Sommerfeld.
.) Vergl. Central-Blatt Jahrgang 1876 Seite 19.
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