Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)

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6. Mecheln-Terneuzen. 
7. Westflandrische Eisenbahn. 
8. Eisenbahn von Chimay. 
9. Gent-Eecloo-Brügge. 
10. Termonde-St. Nicolas. 
11. Hasselt-Maeseyck. 
12. Antwerpen-Gent (Waed). 
B. Bahnstrecken, welche sich im Betriebe oder Mitbetriebe auswärtiger 
 
 
 
 
 
 
Verwaltungen befinden. 
I. Niederländischer Verwaltungen. 
13. Die von der Gesellschaft zum Betriebe der Niederländischen Staatseisen- 
bahnen betriebene Strecke von der belgisch-niederländischen Grenze bei 
Achel bis Lüttich-Vivegnis, Ans (Etat) und Flémalle Grande. 
II. Deutscher Verwaltungen. 
14. Die von den Königlich preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von 
der belgisch-niederländischen Grenze bei Bleyberg bis Bleyberg. 
III. Französischer Verwaltungen. 
Die von der Französischen Nordbahn betriebenen Strecken von der 
belgisch-französischen Grenze: 
15. bei Comines bis Comines. 
16. bei Halluin bis Menin. 
IV. Luxemburgischer Verwaltungen. 
Die von der Luxemburgischen Prinz Heinrich-Bahn betriebenen Strecken 
von der belgisch-luxemburgischen Grenze: 
17. bei Pétange bis Athus. 
18. bei Clémency bis Autel-Bas. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von belgischen Verwaltungen 
im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Deutschland, Ziffer 112, 113. 
Frankreich, Ziffer 15, 16, 17, 18, 19. 
Niederlande, Ziffer 12, 14, 14, 15, 16, 17.