Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunter Jahrgang. 1881. (9)

Nachtrag 
Nr. 25 des Tentral-Blatts für das Jeutsche Reich. 
Berlin, Sonnabend, den 25. Juni 1881. 
  
Inhalt: Zoll= und Steuer-Wesen: Ausführungs-Bestimmungen zu den Gesetzen vom 19. und 21. Juni 1881, betreffend 
die Abänderung des Zolltarfffffsffn ................... Seite 247 
  
  
Zoll- und Steuer-Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 25. d. M. zur Ausführung der Gesetze vom 19. und 21. d. M., 
betreffend die Abänderung des Zolltarifs (R.-G.-Bl. S. 119 und 121) Nachstehendes beschlossen: 
I. Zum amtlichen Waarenverzeichniß: 
1. In der Spalte „Hinweisung auf die Nummer des Zolltarifs“ des Waarenverzeichnisses und 
des zugehörigen Nachtrages ist überall, mit Ausnahme der Hinweisung bei dem Artikel 
„Weinbeeren“ auf Seite 388 des Verzeichnisses, an Stelle von „9 7 „9 g“ zu setzen. 
2. In der Spalte „Zollsatz für 100 kg“ ebendaselbst ist bei allen auf Nummer 25 dq 2 des 
Zolltarifs verwiesenen Artikeln anstatt „br. 2" „br. 3“ zu setzen. 
3. Dem Artikel „Weinbeeren“ (S. 388 des Waarenverzeichnisses und S. 50 Nummer 203 des 
Nachtrags) ist folgende Fassung zu geben: 
„Weinbeeren, frische Nr. 9 f. 15 . 
Weinbeeren, getrocknete Nr. 25 h 2. 24 —4 
Weinbeeren gemostete, gegohrene, wie Wein (siehe diesen). 
(S. auch Weinmaische)." 
Außerdem ist hinter „Beeren, frische“ auf S. 27 des Waarenverzeichnisses hinzuzufügen: 
„(mit Ausschluß der Weinbeeren).“ 
4. In der Spalte „Hinweisung auf die Nummer des Zolltarifs“ ist bei den nachfolgenden 
Artikeln: 
„Oeltücher“ (S. 251 des Waarenverzeichnisses) im 2. Absatze, 
„Schuhe“" (S. 319/20 des Waarenverzeichnisses und S. 42 Nr. 173 des Nachtrags) 
im 10. Absatze bei Ziffer 4 
anstatt „41 4 5“ „41 4 5 a“, und bei den nachfolgenden Artikeln 
„Brillant-Wolle“ (S. 49 des Waarenverzeichnisses), 
„Chenille“" (S. 61 des Waaremnverzeichnisses) im 2. Absatze, 
„Filze und Filzwaaren“ (S. 107/8 des Waarenverzeichnisses) unter Ziffer 1 bei c 
sowie unter Ziffer 2 bei b, 
ressenwaaren aus Metallfäden“ (S. 369 des Waarenverzeichnisses) unter Ziffer 1 
ei c, 
Wollem-espinne in Verbindung mit Metallfäden“ (S. 393 des Waarenverzeich= 
nisses), 
„Woll-Mosaik“ (S. 394 des Waarenverzeichnisses) unter Streichung der Parenthese 
„(wie bedruckte Wollwaaren)" im 1. Absatze 
anstatt „41 d 6“ 41 d 6 “ zu setzen. 
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