thumbs : Blätter für Rechtsanwendung. XXIX. Band. (29)

Samstag  den  9.  Januar  1864.  29.  Zahrgang.  M  1.
Dr.  J.  A.  Feuffert's
Plätter  für  Rechtsunvendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Prakilsche  Bemerkungen  ju  Art.  59  des  Derichtavperfassungsgesthes

vom  10.  Rovember  1661.  —  Zum  Gerichtsverlassungegesepe  vom

10.  Rovember  1851  Art.  86  Nr.  7.  Lebengunterhalt.  Susteniatlon.

Allmente.  —  Koͤnnen  nach  den  plälzlschen  Gesepen  die  Juden  angehalten

  werden,  sich  bel  Leistung  von  zuveschobenen  Elden  besonderen
rellglösen  Ceremonlen  zu  unterwersen  —  An  dle  Leser.

Praktische  Bemerkungen  zu  Art.  59  des  Gerichteverfassungsgesetzes
  vom  10.  November  1861.

So  einfach  die  Bestimmungen  des  in  der  Aufschrift
  bezeichneten  Art.  59  auf  den  ersten  Aublick
scheinen,  so  ergeben  sich  doch  bei  ihrer  Anwendung
nicht  unerhebliche  Zweifel  hauptsächlich  über  die  Frage,
wie  weit  das  Obergericht,  bei  welchem  nach  Art.  59
Abs.  1  eine  Klage  eingereicht  wird,  zur  Prüfung  derselben
  zuständig  ist.  Wir  wollen  die  einzelnen  Punkte,
worüber  sich  Bedenken  erheben  lassen,  hier  kurz  besprechen,
  ohne  darauf  Anspruch  zu  machen,  daß  durch
diese  Besprechung  der  Stoff  vollständig  erschöpft  und
überall  jeder  Zweifel  beseitigt  sei.  Vielmehr  werden
wir,  soweit  es  der  Raum  dieser  Blätter  gestattet,
zusätzliche  oder  bestreitende  Bemerkungen  gerne  aufnehmen.
  4

Ueber  den  Umfang  der  Zuständigkeit  des  zur
Ausübung  des  Delegationsrechtes  berufenen  Obergerichtes
  lassen  sich  verschiedene  Grundsätze  aufstellen.
  —  Man  könnte  die  Ansicht  vertheidigen,  das
Obergericht  habe  nichts  Anderes  zu  prüfen,  als  die

Neue  Folge  IX.  Vand.