Samstag den 9. Januar 1864. 29. Zahrgang. M 1.
Dr. J. A. Feuffert's
Plätter für Rechtsunvendung
zunächst in Bayern.
Inhalt: Prakilsche Bemerkungen ju Art. 59 des Derichtavperfassungsgesthes
vom 10. Rovember 1661. — Zum Gerichtsverlassungegesepe vom
10. Rovember 1851 Art. 86 Nr. 7. Lebengunterhalt. Susteniatlon.
Allmente. — Koͤnnen nach den plälzlschen Gesepen die Juden angehalten
werden, sich bel Leistung von zuveschobenen Elden besonderen
rellglösen Ceremonlen zu unterwersen — An dle Leser.
Praktische Bemerkungen zu Art. 59 des Gerichteverfassungsgesetzes
vom 10. November 1861.
So einfach die Bestimmungen des in der Aufschrift
bezeichneten Art. 59 auf den ersten Aublick
scheinen, so ergeben sich doch bei ihrer Anwendung
nicht unerhebliche Zweifel hauptsächlich über die Frage,
wie weit das Obergericht, bei welchem nach Art. 59
Abs. 1 eine Klage eingereicht wird, zur Prüfung derselben
zuständig ist. Wir wollen die einzelnen Punkte,
worüber sich Bedenken erheben lassen, hier kurz besprechen,
ohne darauf Anspruch zu machen, daß durch
diese Besprechung der Stoff vollständig erschöpft und
überall jeder Zweifel beseitigt sei. Vielmehr werden
wir, soweit es der Raum dieser Blätter gestattet,
zusätzliche oder bestreitende Bemerkungen gerne aufnehmen.
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Ueber den Umfang der Zuständigkeit des zur
Ausübung des Delegationsrechtes berufenen Obergerichtes
lassen sich verschiedene Grundsätze aufstellen.
— Man könnte die Ansicht vertheidigen, das
Obergericht habe nichts Anderes zu prüfen, als die
Neue Folge IX. Vand.