Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1898. (75)

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Wittwenkassen  s.  Versicherungswesen.

Wittwen=  und  Waisenpensionen  der  Hinterbliebenen  von  Körperschaftsbeamten.  171  f.
Desgleichen  von  Landjägern  248f.

Württembergische  Baugewerks-Berufsgenossenschaft  s.  Unfall=  und  Krankenversicherung.

Zeugnisse  s.  Einjährig-freiwilliger  Militärdienst  und  Militärwesen.

Zollwesen.  Ausstellung  von  Ursprungszeugnissen  für  die  Waarenausfuhr  nach  Spanien.  Bekanntmachung
  der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen  vom  28.  Februar  1898.  50.

Zwangsenteignung.  Ermächtigung  der  Königlichen  Eisenbahnverwaltung  zur  Erwerbung  des  für
den  Bau  eines  zweiten  Gleises  auf  der  Bahnstrecke  Plochingen—Tübingen  erforderlichen
Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.  Königliche  Verordnung  vom
31.  Januar  1898.  17.

Ermächtigung  der  Stadtgemeinde  Heilbronn  zur  Erwerbung  des  für  die  Erstellung
einer  Nachbarschaftsstraße  von  Heilbronn  nach  Binswangen,  Oberamts  Neckarsulm,  erforderlichen
  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.  Königliche  Verordnung
vom  19.  Februar  1898.  49.

Ermächtigung  der  Königlichen  Eisenbahnverwaltung  zur  Erwerbung  des  für  den  Bau
eines  zweiten  Gleises  auf  der  Bahnstrecke  Waiblingen—Schorndorf  erforderlichen  Grundeigenthums
  im  Wege  der  Zwangsenteignung.  Königliche  Verordnung  vom  25.  März
1898.  79.

Ermächtigung  der  Königlichen  Eisenbahnverwaltung  zur  Erwerbung  des  für  den  Bau
einer  Eisenbahn  von  Beilstein  nach  Heilbronn  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege
der  Zwangsenteignung.  Königliche  Verordnung  vom  15.  September  1898.  195.

Ermächtigung  der  Königlichen  Eisenbahnverwaltung  zur  Erwerbung  des  für  den  Bau
einer  Eisenbahn  von  Biberach  nach  Ochsenhausen  erforderlichen  Grundeigenthums  im
Wege  der  Zwangsenteignung.  Königliche  Verordnung  vom  19.  September  1898.  197.

Ermächtigung  der  Königlichen  Eisenbahnverwaltung  zur  Erwerbung  des  für  den  Bau
einer  Eisenbahn  von  Kirchheim  u.  T.  nach  Oberlenningen  erforderlichen  Grundeigenthums  im
Wege  der  Zwangsenteignung.  Königliche  Verordnung  vom  27.  September  1898.  198.

Ermächtigung  der  Stadtgemeinde  Heilbronn  zur  Erwerbung  des  für  die  Erstellung
eines  neuen  Gaswerks  im  Industriebezirk  Kleinäulein,  Markung  Heilbronn,  erforderlichen
Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.  Königliche  Verordnung  vom  12.
November  1898.  283.

Ermächtigung  der  Königlichen  Eisenbahnverwaltung  zur  Erwerbung  des  für  den  Bau
einer  Eisenbahn  von  Blaufelden  nach  Langenburg  erforderlichen  Grundeigenthums  im
Wege  der  Zwangsenteignung.  Königliche  Verordnung  vom  26.  November  1898.  295.