Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1898. (75)

344

Zwangsvollstreckung.  Vollstreckbarkeit  von  Entscheidungen  deutscher  Gerichte  in  Oesterreich  und
österreichischer  Gerichte  in  Deutschland.  Bekanntmachung  des  Justizministeriums  vom
3.  Januar  1898.  3.
Vertretung  des  Militärfiskus  bei  der  Pfändung  des  Diensteinkommens  und  der
Pensionen  der  Offiziere  und  Militärbeamten,  sowie  der  Gebührnisse  der  Hinterbliebenen
von  Militärpersonen  und  Militärbeamten.  Bekanntmachungen  desselben  Ministeriums
vom  31.  Mai  1898  und  vom  24.  August  1898.  135  und  172.

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele).