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Zwangsvollstreckung. Vollstreckbarkeit von Entscheidungen deutscher Gerichte in Oesterreich und
österreichischer Gerichte in Deutschland. Bekanntmachung des Justizministeriums vom
3. Januar 1898. 3.
Vertretung des Militärfiskus bei der Pfändung des Diensteinkommens und der
Pensionen der Offiziere und Militärbeamten, sowie der Gebührnisse der Hinterbliebenen
von Militärpersonen und Militärbeamten. Bekanntmachungen desselben Ministeriums
vom 31. Mai 1898 und vom 24. August 1898. 135 und 172.
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).