Full text : Meyers Fach-Lexika; Lexikon der deutschen Geschichte.

62  I.  Polizeiverwaltung.

3.  Der  Königliche  Namenszug  (W)  und  die  Krone  im  Wappenadler  des
Helmes  sind  nicht  aus  weißem,  sondern,  wie  auch  die  farbige  Zeichnung  zeigt,
aus  gelbem  Metall  herzustellen.

4.  Die  Form  der  Helmspitze  ist  auf  der  Zeichnung  richtig  wiedergegeben.
Die  messingenen  Bügel  sind  von  gleicher  Länge  und  so  zu  bemessen,  daß  der
vordere  nur  bis  zum  Wappenadler  reicht.

5.  Das  goldene  Portepee  der  oberen  Beamten  ist  in  der  Weise  mit  blauer
Seide  zu  durchwirken,  wie  das  silberne  Portepee  der  Offiziere  von  der  Armee
mit  schwarzer  Seide  durchwirkt  ist.

Unteranlage  E  2  (u  Anmerkung  1).

Verfügung  des  Ministers  des  Innern  vom  7.  Mai  1904,  betr.  die  Einführung
von  TLitemken  und  Amhängen  für  die  Erekutiubeamten  der  städtischen  Polizeiverwaltungen
  (MB.  116).

Des  Königs  Majestät  haben  mittels  Allerhöchsten  Erlasses  vom  27.  v.  Mts.
zu  genehmigen  geruht,  daß  von  den  Exekutivbeamten  der  städtischen  Polizeiverwaltungen
  Litewken  und,  zum  Schutze  gegen  Niederschläge  und  Kälte,  imprägnirte
  Umhänge  getragen  werden  dürfen,  wie  solche  für  die  Königliche
Schuhmannschadt  eingeführt  sind,  jedoch  mit  folgenden  Maßgaben  hinsichtlich  der

itewken:

1.  Die  Achselklappen  der  Polizeisergeanten  und  die  Vorstöße  um  die
Armelaufschläge  sind  nicht  aus  kornblumblauen,  sondern  aus  karmoisinrotem
  Tuche  herzustellen.

2.  Die  Polizeiwachtmeister  und  die  höheren  Chargen  haben  zu  den  Litewken
die  für  sie  vorgeschriebenen  Achselstücke  zu  tragen.

3.  Sämtliche  Knöpfe,  sowie  die  Nummern  auf  den  Achselklappen  der
Polizeisergeanten  sind  nicht  aus  weißem,  sondern  aus  gelbem  Metall
herzustellen.

4.  Die  Polizeisergeanten  und  die  Polizeiwachtmeister  haben  vorn  auf
beiden  Seiten  des  umgelegten  Kragens  nicht  eine  silberne,  mit  zwei
schwarzen  Streifen  durchzogene,  sondern  eine  goldene  mit  solchen
Streifen  durchzogene  Tresse  zu  tragen.

Die  Litewken  treten  an  die  Stelle  der  durch  den  Allerhöchsten  Erlaß  vom
7.  Februar  1894  (diess.  Erlaß  vom  24.  dess.  Mts.)  eingeführten  weißen  Drillichröcke.

Indem  ich  je  eine  Beschreibung  der  bei  der  Königlichen  Schutzmannschaft
eingeführten  Litewken  und  Umhänge  beifüge  (Anlage  A  und  B),  ersuche  ich  Euere
Hochwohlgeboren  ergebenst,  gefälligst  das  weiter  Erforderliche  zu  verfügen.

Auf  den  Schulterklappen  der  Polizeisergeanten  ist  lediglich  die  Nummer,
von  vorn  zu  lesen,  zu  befestigen.  Wo  nur  ein  Polizeisergeant  vorhanden  ist,
trägt  derselbe  auf  den  Schulterklappen  weder  das  kleine  Königliche  Wappenschild
noch  eine  Nummer.  Zum  Auftragen  der  gegenwärtig  im  Gebrauch  befindlichen
weißen  Drillichröcke  kann  den  Polizeibeamten  eine  angemessene  Frist  gewährt
werden.  Im  übrigen  bemerke  ich  noch  ausdrücklich,  daß  die  Einführung  der
Litewken  und  Umhänge  nicht  etwa  obligatorisch  zu  machen,  sondern  in  das  Ermessen
  der  Polizeibehörden  zu  stellen  ist.

Bei  dieser  Gelegenheit  weise  ich  noch  im  allgemeinen  darauf  hin,  daß  die
Aufsichtsbehörden  dafür  Sorge  zu  tragen  haben,  daß  sämmtliche  Uniform=  und
Bewaffnungsstücke  genau  den  bestehenden  Vorschriften  entsprechen.  Mehrfache,