62 I. Polizeiverwaltung.
3. Der Königliche Namenszug (W) und die Krone im Wappenadler des
Helmes sind nicht aus weißem, sondern, wie auch die farbige Zeichnung zeigt,
aus gelbem Metall herzustellen.
4. Die Form der Helmspitze ist auf der Zeichnung richtig wiedergegeben.
Die messingenen Bügel sind von gleicher Länge und so zu bemessen, daß der
vordere nur bis zum Wappenadler reicht.
5. Das goldene Portepee der oberen Beamten ist in der Weise mit blauer
Seide zu durchwirken, wie das silberne Portepee der Offiziere von der Armee
mit schwarzer Seide durchwirkt ist.
Unteranlage E 2 (u Anmerkung 1).
Verfügung des Ministers des Innern vom 7. Mai 1904, betr. die Einführung
von TLitemken und Amhängen für die Erekutiubeamten der städtischen Polizeiverwaltungen
(MB. 116).
Des Königs Majestät haben mittels Allerhöchsten Erlasses vom 27. v. Mts.
zu genehmigen geruht, daß von den Exekutivbeamten der städtischen Polizeiverwaltungen
Litewken und, zum Schutze gegen Niederschläge und Kälte, imprägnirte
Umhänge getragen werden dürfen, wie solche für die Königliche
Schuhmannschadt eingeführt sind, jedoch mit folgenden Maßgaben hinsichtlich der
itewken:
1. Die Achselklappen der Polizeisergeanten und die Vorstöße um die
Armelaufschläge sind nicht aus kornblumblauen, sondern aus karmoisinrotem
Tuche herzustellen.
2. Die Polizeiwachtmeister und die höheren Chargen haben zu den Litewken
die für sie vorgeschriebenen Achselstücke zu tragen.
3. Sämtliche Knöpfe, sowie die Nummern auf den Achselklappen der
Polizeisergeanten sind nicht aus weißem, sondern aus gelbem Metall
herzustellen.
4. Die Polizeisergeanten und die Polizeiwachtmeister haben vorn auf
beiden Seiten des umgelegten Kragens nicht eine silberne, mit zwei
schwarzen Streifen durchzogene, sondern eine goldene mit solchen
Streifen durchzogene Tresse zu tragen.
Die Litewken treten an die Stelle der durch den Allerhöchsten Erlaß vom
7. Februar 1894 (diess. Erlaß vom 24. dess. Mts.) eingeführten weißen Drillichröcke.
Indem ich je eine Beschreibung der bei der Königlichen Schutzmannschaft
eingeführten Litewken und Umhänge beifüge (Anlage A und B), ersuche ich Euere
Hochwohlgeboren ergebenst, gefälligst das weiter Erforderliche zu verfügen.
Auf den Schulterklappen der Polizeisergeanten ist lediglich die Nummer,
von vorn zu lesen, zu befestigen. Wo nur ein Polizeisergeant vorhanden ist,
trägt derselbe auf den Schulterklappen weder das kleine Königliche Wappenschild
noch eine Nummer. Zum Auftragen der gegenwärtig im Gebrauch befindlichen
weißen Drillichröcke kann den Polizeibeamten eine angemessene Frist gewährt
werden. Im übrigen bemerke ich noch ausdrücklich, daß die Einführung der
Litewken und Umhänge nicht etwa obligatorisch zu machen, sondern in das Ermessen
der Polizeibehörden zu stellen ist.
Bei dieser Gelegenheit weise ich noch im allgemeinen darauf hin, daß die
Aufsichtsbehörden dafür Sorge zu tragen haben, daß sämmtliche Uniform= und
Bewaffnungsstücke genau den bestehenden Vorschriften entsprechen. Mehrfache,