— 349 —
Vorbemerkung zu 8 bis 12: Die Beträge sind auf
volle Mark abzurunden. Maßgebend ist der Stand zur Zeit der
Beendigung des Konkursverfahrens.
8. Massekosten M
darunter:
a) Gebühren des Gerichts —UMNMN
Auslagen des Gerichtä,,, .
b) Vergütung des Verwaltrs,-.
Auslagen des Verwaltrs,
I) Vergütung der Mitglieder des
Gläubigerausschusses . ,
Auslagen der Mitglieder des
Gläubigerausschusses .
9. Masseschulden .
10. Schuldenmasse
davon:
a) bevorrechtigte Konkursforde.
rungen.. . ,.
b) nicht bevorrechtigte Konkursforderungen
,,..................
11. Teilungsmasse ..· .--»................
(Gegenstände, die zur abgesonderten Befriedigung
dienen, werden nur in Höhe des für diese nicht
erforderlichen Betrags angesetzt).
Bemerkungen
(auch zu den Angaben
auf der
ersten Seite).