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Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Ausfuhr-Vergütungen und
Verwaltungskosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende März 1885:
Ist-Einnahme vom ç- «
Bezeichnung BepinndesEiatejahres) Is-Einmahme in piserenz, hoischen-
der bis zum Schluß des demselben Zeitraum mehr
obengenannten des « —
Einna h men. 888 e Vorjahres weniger
A — A
J. 2. 3. 4.
Zölll 208 260 910 190 863 631 + 17 397 309
Tabacksteuer 8 445 4660 7 738 235 + 707230
Rübenzuckersteuer 32 670 770 6 37 866 153 — 5 195 383
Salzsteuer .......... 38 513 960 37921 705 + 592255
Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe 1
von Branntwmhen 38 312 928 34 299 123 + 4 013 805
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 17 804 781 17 047 662 + 757 119
Summe 344 008 844 325 736 509 + 18272335
Spielkartenstempel. 1 032 634 1 008 272 +M 24362
2. Zoll= und Steuer-Wesen.
Deu Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern, Ober-Steuerrath Hegelmaier in Darmstadt ist von
der Königlich württembergischen Regierung der Titel und Rang eines Ober-Finanzraths verliehen worden.
Bekanntmachung,
betreffend
die Vereinbarung mit Frankreich wegen Auslieferung von Heuerguthaben und Effekten deutscher
auf französischen Schiffen und französischer auf deutschen Schiffen angemusterter Seeleute.
Gemäß einer zwischen dem Deutschen Reich und der französischen Republik getroffenen Vereinbarung wegen
Auslieferung der Heuerguthaben und Effekten deutscher auf französischen Schiffen und französischer auf deutschen
Schiffen angemusterter, bei Beendigung der Reise abwesender Seeleute, ist fortan in dieser Beziehung nach
folgenden Grundsätzen zu verfahren:
1. Wenn ein an Bord eines französischen Schiffes angemusterter deutscher Schiffsmann, oder ein an
Bord eines deutschen Schiffes angemusterter französischer Schiffsmann bei Beendigung der Reise
in einem Hafen des Landes, dessen Flagge das Schiff führt, abwesend, verfügungsunfähig oder