Volltext : Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 8 (8)

Die  ersten  Wettinischen  Kurfürsten.  55

Österland,  Meißen,  Vogtland  und  Franken),  für  Thüringen
1446  in  Weißensee  usf.  Den  meißnisch-sächsischen  Ständen
wurde  1458  die  Zusicherung  gegeben,  daß  sie  auch  über
Krieg  und  Frieden  gehört  werden  sollten,  und  1466  alle
Rechte  bestätigt;  die  Einziehung  und  Verwaltung  der  bewilligten
  Steuern  übernahmen  ständische  Ausschüsse.  Die
richterlichen  Befugnisse  der  Landdinge  gingen  auf  die  Hofgerichte
  über,  die  1485  in  Weimar,  Eckardsberge  und
Dresden  errichtet  wurden;  diese  beiden  wurden  schon
1488  zum  Oberhofgericht  in  Leipzig  (für  die  albertinischen
Lande)  vereinigt;  doch  wurde  1493  ein  gemeinsames
wettinisches  Oberhofgericht  eingesetzt,  das  jährlich  zweimal
in  Leipzig,  zweimal  in  Altenburg  tagte.  In  allen  erhielten
  neben  den  ritterlichen  Beisitzern  auch  gelehrte
Juristen  Sitz  und  Stimme,  durch  die  das  römische  Recht

in  die  Rechtsprechung  eindrang.  Als  angesehenste  Stätte

für  Einholung  von  Rechtsbelehrungen  galt  der  Schöffenstuhl
  (Schöffengericht)  in  Leipzig.

Ebenso  wie  die  Sitze  der  Hofgerichte  fixierten  sich
allmählich  mit  der  Ausbildung  der  Geldwirtschaft  die
fürstlichen  Residenzen  in  Torgau,  Dresden,  Weimar;  damit
  fiel  die  Ausbildung  eines  stehenden,  zum  Teil  schon
gelehrten  Beamtentums  mit  fester  abgegrenzten  Kompetenzen
  in  den  Zentralstellen  (Kanzler,  Hofmeister,  Hofmarschall,
  Rentmeister),  der  schriftlichen  Geschäftsführung
und  des  Archivwesens  zusammen.  Für  die  albertinischen
Lande  wurde  schon  1486  eine  (kollegialische)  „Landesregierung“
  unter  dem  Vorsitze  des  Kanzlers  in  Dresden
errichtet.  Die  alten  Burgwartbezirke  wurden  zu  „Amtern“
(Pflegen)  unter  landesherrlichen  Amtshauptleuten,  die  ihre
Befugnisse  (Steuerverwaltung,  Gerichtsbarkeit,  Polizei,  Führung
  des  Aufgebots)  jetzt  als  patrimoniale  Verwaltungsbeamte
  fürstlicher  Grundherrschaften  über  die  untertänigen

1485

1488
1493