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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
18. Technische Staatslehranstalten zu Chemnitz:
Expedienten,
Hausmeister,
Kassirer,
Registraturbeamter.
Statistisches Büreau des Ministeriums des Innern:
Büreandiätare.
Meteorologisches Institut zu Chemnitz:
Expedient.
Landstallamt zu Moritzburg:
Lokalgestütsaufseher und Futtermeister,
Gestütswärter,
Registratur= und Kassenbeamter.
Verwaltung der Landes-Pfleg-, Straf= und Besse-
rungsanstalten nebst Oekonomieverwaltungen:
Thorwärter,
Hausarbeiter, insoweit solche nicht gelernte
Handwerker sein müssen,
Aufseher bei den Straf= und Besserungs-
anstalten, )
*Oberaufseher bei den Straf= und Besserungs-
anstalten,
Expedienten,
* Expeditions= und Rechnungsassistenten,
* Anstalts= und Wirthschaftssekretäre.
Baudirektion für die vorgedachten Landesanstalten:
19.
20.
21.
22.
alternirend.
zur Hälfte.
alternirend.
liur Hälfte.
alternirend.
Expedient.
llll
Ministerium des Innern,
IV. Abtheilung.
IV. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Ministerialfourier. 1—
V. Ministerium des Kultus und öffentlichen Anterrichts.
Bei sämmtlichen Verwaltungen:
Maschinisten, Heizer und sonstige gleichartige
tellen.
2. Evangelisch-lutherisches Landeskonsistorium, Aposlo=
lisches Vikariat, sowie katholisch -9geislliches Konfl-
storium zu Dresden:
Büreaubeamte.
3. Unidersität Leipzig:
Expedienten und der Hausinspektor
Universitätsrentamts,
Expedienten des Universitätsgerichts,
sowie
Expedienten der Frrenklinik.
4. Fürsten= und Landesschulen Grimma und Meißen:
Wirthschaftssekretäre,
Kranken= und Thorwärter,
Hausmeister.
des
zur Hälfte.
lun Hälfte.
6
Universitäts-Rentmeister.
Der akademische Senat.
Direktion der Irrenklinik.
Ministerium des Kultus und
öffentlichen Unterrichts.
1.) Ausgenommen
bleiben diejenigen
Stellen, bei wel-
den Handwerks-
oder sonstige tech-
nische Kenntnisse
erforderlich sind.