Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

    
                            

Hamburg,  Anfang  August  1888.

P.  p.

Die  Herausgabe  einer  ausführlichen  und  zugleich  unbedingt  zuverlässigen  fachmännischen
Bearbeitung  des  deutschen  Zolltarifs  hat  schon  lange  im  Bedürfniß  der  Zollbeamten,  wie  der  betheiligten
Handelswelt  gelegen.  Nachdem  der  Bundesrath  durch  die  Redaktion  eines  neuen  amtlichen  Waaren-Verzeichnisses
  vom  1.  Juli  1888  ab  für  die  Zollbehandlung  einer  großen  Zahl  von  Handelsartikeln
gänzlich  veränderte  Vorschriften  erlassen,  auch  das  statistische  Waaren-Verzeichniß  eine  Umarbeitung
erfahren  hat,  ist  für  die  betheiligten  Kreise  ein  verläßlicher  Wegweiser  auf  dem  verwickelten  Gebiet  des
Zollta  rifs  geradezu  eine  Nothwendigkeit  geworden.

Das  vorliegende  Werk

Der  Deutsche  Zolltarif

nebst  den  Bestimmungen  über  die  Tara

mit  Anmerkungen  und  Erläuterungen
nach  Maßgabe  des  amtlichen  Waarenverzeichnisses  und  ergangener  spezieller
Vorschriften.

Herausgegeben  von  Emil  Steffen,
Königl.  Preußischem  Revisions-Inspektor  in  Hamburg.

gr.  80°.  ca.  12  Bogen,  cartonnirt.  Preis  2.K.  50.

bietet  neben  dem  Text  des  Zolltarifs  und  den  statistischen  Nummern  die  maßgebenden  Vorschriften  des
amtlichen  Waaren-Verzeichnisses  und  zahlreiche  Entscheidungen  höherer  Behörden  von  allgemeinem  Interesse.

Die  eigenartige  Anordnung  des  Stoffs  gewährt  den  Vortheil,  daß  sämmtliche  Spezialbestimmungen
in  numittelbare  Verbindung  mit  dem  Zolltarif  selbst  gebracht  sind  und  jede  Tarifnummer  mit  den
zugehörigen  Erläuterungen  sich  als  ein  übersichtliches  Ganzes  darstellt,  dem  allgemeinen  Verständniß
also  näher  gebracht  wird,  als  solches  durch  die  zerstreute  alphabetische  Anordnung  des  amtlichen  Waaren-Verzeichnisses
  ermöglicht  werden  kann.  Die  Vortheile  einer  alphabetischen  Ordnung  des  Stoffs  sind
gleichwohl  durch  die  Beigabe  eines  aauspührlichen  Sachregisters  welches  die  fofortige
Auffindung  des  einzelnen  Gegenstandes  ermöglicht,  nicht  außer  Acht  gelassen.

Die  für  die  Zollberechnung  unentbehrlichen  Bestimmungen  über  die  Tara  haben  durch  die
Heranziehung  einer  großen  Zahl  von  Einzelentscheidungen  eine  auch  weitgehenden  Ansprüchen  gerechr
werdende  Ausarbeitung  erfahren.

Die  praktische  Anordnung  des  Stoffs  und  die  Reichhaltigkeit  des  Inhalts  bei  knappster  Form
verdankt  das  Buch  schon  jetzt,  unmittelbar  nach  seinem  Erscheinen,  seine  große  Verbreitung  unter  den
Zollabfertigungsbeamten  und  den  hiesigen,  durch  den  Zollanschluß  auf  die  Bekanntschaft  mit  den
Einzelheiten  des  Tarifs  mit  Nothwendigkeit  hingewiesenen  Gewerbtreibenden.