2. Rhinga u.
Dieser wurde oben als ein Theil von Rhaet. Cur. betrachtet,
weil bey Neugart Jro DXCVI. pag. 485 die
Bezeichnung der Grenzen zwischen Thurgau, Linzgau und
Chuerhätien, den Rhingau offenbar zu letztern inclavirt. Dieß
gibt aber wieder ein auffallendes Beyspiel von der Unzulässigkeit
der Diöcesan Grenzen zu Bestimmung der Gauen, indem
das übrige Rhätien im Churer, der Rheingau aber im
Constanzer Sprengel liegt.
3. Argen ga uu.
Dessen Grenze, durch mehr denn fünfzig Orte beurkundet
bestimmt sich, jedoch mit mancher Abweichung durch die bayrischen
Dekanate Cindau und Weiler, den nun würtembergischen
Antheil des erstern, und dem südlichen Theile des alten
Capitels Isny, diesen Ort mit eingeschlossen. Daß das Caritel
Stiffenhofen zu diesem Gau gehörte wird durch eine Urkunde
auf 868 bey Neugart widerlegt, wo Stoufen (Staufsen)
in diesem Capitel und sogar an dessen westlicher
Grenze, noch in den Albigoi (Allgau) gesetzt wird.
Keii belga uu.
Von H. v. C. nicht genannt, obgleich Neugart über
zwanzig Orte ausdrücklich in demselben anführt. Er lag
zwischen dem Argen= und Ramgau in der Strecke von Ochsenhausen
bis zur nördlichen Argen hinauf. Da aber im (Chron.
Petershus Germ. sac. I. pag. 318) Eichstett, Breitinbach,
Riedin, Husin und Steinbach ausdrücklich in den Ilregau
gesetzt werden, mehrere derselben aber bey Neugakt eben
so ausdrücklich dem Nibelgau zugetheilt sind, so vermuthe ich
mit Grund, daß die Gegend an beyden Ufern der IJller, von
Kempten bis gegen Kellmünz hinab, im allgemeinen Illevsau