Volltext : Bayerns Gauen nach den drei Volksstämmen.

2.  Rhinga  u.

Dieser  wurde  oben  als  ein  Theil  von  Rhaet.  Cur.  betrachtet,
  weil  bey  Neugart  Jro  DXCVI.  pag.  485  die
Bezeichnung  der  Grenzen  zwischen  Thurgau,  Linzgau  und
Chuerhätien,  den  Rhingau  offenbar  zu  letztern  inclavirt.  Dieß
gibt  aber  wieder  ein  auffallendes  Beyspiel  von  der  Unzulässigkeit
  der  Diöcesan  Grenzen  zu  Bestimmung  der  Gauen,  indem
  das  übrige  Rhätien  im  Churer,  der  Rheingau  aber  im
Constanzer  Sprengel  liegt.

3.  Argen  ga  uu.

Dessen  Grenze,  durch  mehr  denn  fünfzig  Orte  beurkundet
bestimmt  sich,  jedoch  mit  mancher  Abweichung  durch  die  bayrischen
  Dekanate  Cindau  und  Weiler,  den  nun  würtembergischen
  Antheil  des  erstern,  und  dem  südlichen  Theile  des  alten
Capitels  Isny,  diesen  Ort  mit  eingeschlossen.  Daß  das  Caritel
  Stiffenhofen  zu  diesem  Gau  gehörte  wird  durch  eine  Urkunde
  auf  868  bey  Neugart  widerlegt,  wo  Stoufen  (Staufsen)
  in  diesem  Capitel  und  sogar  an  dessen  westlicher
Grenze,  noch  in  den  Albigoi  (Allgau)  gesetzt  wird.

Keii  belga  uu.

Von  H.  v.  C.  nicht  genannt,  obgleich  Neugart  über
zwanzig  Orte  ausdrücklich  in  demselben  anführt.  Er  lag
zwischen  dem  Argen=  und  Ramgau  in  der  Strecke  von  Ochsenhausen
  bis  zur  nördlichen  Argen  hinauf.  Da  aber  im  (Chron.
Petershus  Germ.  sac.  I.  pag.  318)  Eichstett,  Breitinbach,
  Riedin,  Husin  und  Steinbach  ausdrücklich  in  den  Ilregau
  gesetzt  werden,  mehrere  derselben  aber  bey  Neugakt  eben
so  ausdrücklich  dem  Nibelgau  zugetheilt  sind,  so  vermuthe  ich
mit  Grund,  daß  die  Gegend  an  beyden  Ufern  der  IJller,  von
Kempten  bis  gegen  Kellmünz  hinab,  im  allgemeinen  Illevsau