Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Andere  Besitzer  können  ebenfalls  ihren  Zeitpächter,  ihren  Gutsverwalter,
oder  einen  anderen  stimmfähigen  Deichgenossen  zur  Ausübung  ihres  Stimmrechts
  bevollmächtigen.

Gehört  ein  Grundstück  mehreren  Besitzern  gemeinschaftlich,  so  kann  nur
Einer  derselben  im  Auftrage  der  übrigen  das  Stimmrecht  ausüben.

Darüber,  wie  bei  zetheilten  Hufen  und  bei  künftigen  Theilungen  die  Besitzer
  der  einzelnen  Parzellen  an  dem  Wahlrecht  für  die  Hufe  Theil  nehmen,
hat  im  Mangel  der  Einigung  die  Regierung  in  Merseburg  nach  Anhörung  der
Interessenten  ndhere  Bestimmung  zu  treffen.

g.  11.
Wahlkommissar  ist  der  jedesmalige  Bürgermeister  in  Dommitzsch,  der

sich  auch  die  Wahllisten  bildet.  Etwaige  Beschwerden  darüber  entscheidet  die
Regierung.  *
.  12.

Im  Uebrigen  sind  bei  dem  Wahlverfahren,  sowie  in  Betreff  der  Verpflichtung
  zur  Annahme  unbesoldeter  Stellen,  die  Vorschriften  über  die  Gemeindewahlen
  analogisch  anzuwenden.

g.  13.

Der  Stellvertreter  nimmt  in  Krankheits=  und  Behinderungsfdllen  des
Reprdsentanten  dessen  Stelle  ein  und  tritt  für  ihn  ein,  wenn  der  Repräsentant
während  seiner  Wahlzeit  stirbt,  den  Grundbesitz  in  der  Niederung  aufgiebt,
oder  seinen  bleibenden  Wohnsitz  in  einem  entfernten  Orte  nimmt.

F.  14.

Die  allgemeinen  Bestimmungen  für  künftig  zu  erlassende  Deichslatute
vom  14.  November  1833.  (Gesetz-Sammlung  vom  Jahre  1853.  S.  935.)
sollen  für  den  Dommitzscher  Hufendeichverband  Gültigkeit  haben,  soweit  sie
vorstehend  nicht  abgeändert  sind.
K.  15.

Abänderungen  des  vorstehenden  Deichstatuts  können  nur  unter  landesherrlicher
  Genehmigung  erfolgen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
  Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Sanssouci,  den  25.  Juli  1857.

(L.  S.)  Friedrich  Wilhelm.

.  uͤr  den  Minister  fuͤr  Handel,  Gewerbe
Simons.  v.  Manteuffel  II.  #  und  öffentliche  Arbeiten:

v.  Pommer  Esche.

 

Redigirt  im  Bürecau  des  Staats-Ministeriums.

Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei
ecler).