154 Die Sicherheitshypothek. 8. 7.
muß sie trotz erhobenen Widerspruches 15) aufrecht
erhalten. Mag man immerhin den Satz, daß ein
Nebenrecht nicht vor dem Hauptrechte bestehen
könne, als eine äußerliche formalistische Anschauung
verwerfen: das wird man nicht bestreiten können,
daß ein auf Verwirklichung eines bestimmten Vermögenswerthes
gerichtetes Recht kein Dasein besitzt,
so lange dieser Vermögenswerth — nicht etwa der
Summe nach nicht bekannt sondern noch gar nicht
vorhanden ist. Ein solches Recht wäre insolange
ohne Inhalt.
L. 3 S. 4de adwmin. rer. 50, 8: in eum casum
videntur pignora data, quo recte
Convenitur.
L. 9 pr. qui pot. 20, 4 (vgl. §S. 8).
Ich erachte diese Auffassung aber auch vom
Standpunkte des neueren und insonderheit des baye-Grischen
Hypothekenrechtes für richtig. Zwar wird
die Sicherheitshypothek ins Hypothekenbuch eingeschrieben,
allein nicht jede Einschreibung erzeugt ein
Hypothekenrecht; Zeuge dessen sind die Vormerkungen.
Hyp. Ges. F. 30 Abs. 2.
In der That steht die Sicherheitshypothek zur
Vormerkung in naher Verwandtschaft. Sie hat mit
ihr gemein, daß die Entstehung des Hypothekenrechtes
von einem künftigen Umstande abhängt. Darum
wird die Wirkung der Vormerkung von unseren
Schriftstellern ein bedingtes Hypothekenrecht genannt.
Gönner, Komm. I S. 327, 445, 486.
15) Dernburg, Pfandr. 1 K. 67, dessen Bekämpfung
meiner Ansicht sich bei der Entwickelung seiner eigenen,
auf das praktische Ergebniß gesehen, in Zustimmung
verwandelt.