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scheinung treten. Die Folge der Bodenverstaatlichung
aber würde unendlich vervielfältigte Arbeitsgelegenheit,
vermehrte Produktion, stets steigender
Konsum sein. Die praktische Durchführung
der Bodenverstaatlichung soll in England und
Amerika durch eine Grundrentenbesteuerung erfolgen,
in Deutschland soll der Staat allen Boden
nach richtiger Abschätzung allmählich aufkaufen
und ihn so verpachten, daß dem einzelnen Pächter
nur die Vergütung für seine Arbeit (Arbeitslohn)
bleibt und das Verfügungsrecht über die vom
Boden trennbaren Gegenstände. Flürscheim ist
in allen seinen Ausführungen, den theoretischen
Auseinandersetzungen wie den praktischen Vorschlägen,
voll des größten Optimismus; auch stehen
bei ihm Theorie und Praxis nicht im Einklang
miteinander. Die Flürscheimsche Zinstheorie beruht
auf einer falschen Auffassung über die Ursache
des Kapitalszinses, diese liegt in der Produktivität
des Kapitals, nicht in „der Möglichtkeit,
daß an Naturkräften, vermittels deren jährlich
Früchte erzeugt werden, ein Privateigentum möglich
sei“. Flürscheims Krisentheorie verkennt den
Ursprung der Krisen, der in der planlosen Produktion
zu suchen ist. Mit der unendlich vervielfältigten
Arbeitsgelegenheit verkennt er z. B., daß
der landwirtschaftlich benützte Boden nur begrenzt
vorhanden ist. Im übrigen gilt für Flürscheim
auch schon das bei George über die wirtschaftlichen
Nachteile der Bodenverstaatlichung Gesagte.
Der vielfach unter die Bodenreformer gerechnete
österreichische Journalist Theodor Hertzka
(geb. 1845) gehört eigentlich unter die sog. „idealen
Anarchisten“", seine Anschauungen sind einigermaßen
mit denen Proudhons verwandt; die oberste
Verwaltung zur Besorgung der gemeinsamen Angelegenheiten,
die aber weder eine politische noch
wirtschaftliche Zentralgewalt darstellt, beruht in
seinem „Freiland“ ganz auf dem Volkswillen, sie
fungiert als allgemeine Bank u. dgl. Für die
Produktions-Assoziationen besteht weder Zwang
zum Zutritt noch zum Verbleiben. Hertzka machte
in Afrika erfolglose praktische Versuche.
2. Die neuere Bodenreformbewegung.
Während, wie schon ausgeführt, die landwirtschaftliche
Grundrente in Europa stark zurückgegangen
ist, hat die Zusammendrängung der Bevölkerung
und die Verkehrskonzentration in den
Städten zu einer ganz enormen Wertsteigerung
der Grundstücke, zu einer wüsten Spekulation und
zu schweren wirtschaftlichen und sozialen Mißständen
geführt, die eine Reform dringend erheischen.
Hinsichtlich des städtischen Grund= und
Hauseigentums wird darum auch die Bodenverstaatlichung
bzw.-Kommunalisierung von vielen
Personen vertreten, die hinsichtlich des ländlichen
Grundbesitzes am Privateigentum festhalten. Da
aber die Wertsteigerung die Folge der Bevölkerungsanhäufung
ist, nicht der Tätigkeit der
„Gesellschaft“, d. h. des kommunalen Verbands,
wie von seiten dieser Reformer betont wird, darf
Bodenreform.
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auch nicht der Wertzuwachs zugunsten dieses Verbands
in Beschlag genommen werden. Andernfalls
müßte ja auch eine Anteilnahme an den Verlusten
erfolgen, die durch Sinken der Grundstückswerte
entstehen. Nur eine stärkere Besteuerung
kann am Platz sein, aber keine Enteignung. —
Die neuere deutsche Bodenreformbewegung wird
vorwiegend vertreten durch den „Bund der deutschen
Bodenreformer“. Seit 1897 ist sein verdienstvoller
Leiter Adolf Damaschke (geb.
1865), ein früherer Volksschullehrer. Dieser
gab dem Bund ein neues Programm, das die
praktische Reformarbeit in den Vordergrund stellt
und innerhalb der heutigen Gesellschaftsordnung
ein mehr soziales Bodenrecht erstrebt. Damaschke
und seine zahlreichen Anhänger wollen, daß der
Grund und Boden, diese Grundlage aller nationalen
Existenz, unter ein Recht gestellt werde, das
seinen Gebrauch als Werk= und Wohnstätte befördert,
das jeden Mißbrauch mit ihm ausschließt,
und das die Wertsteigerung, die er ohne die Arbeit
des einzelnen erhält, möglichst dem Volksganzen
nutzbar macht. Von diesen Gesichtspunkten
aus wird einmal erstrebt die organische Uberführung
des Realkredits in öffentliche Hände und die Verhinderung
der gemeinschädlichen Ausnutzung der
Naturkräfte und monopolistischen Gewerbe und
Betriebe. Besonders gehen die Bestrebungen dabeie
auf die Verstaatlichung der Bergwerke und die Verstaatlichung
bzw. Kommunalisierung der Wasserkräfte.
Fernerhin tritt die Bodenreformbewegung
ein für die Erhaltung und die planmäßige Erweiterung
des Gemeindeeigentums, für eine durchgreifende
Wohnungsreform auf gesetzlicher Grundlage,
für die Grundsteuer nach dem gemeinen Wert
und die Wertzuwachssteuer, für die sog. Bettermentsabgabe,
d. h. die Heranziehung der Bodenbesitzer,
deren Eigentum im Wert dadurch steigt,
für kommunale Aufwendungen, wie Straßenbahn-,
Park-, Schul-, Museums= u. dgl. Anlagen, für
das Erbbaurecht, für eine gesetzliche Sicherstellung
der Forderungen der Bauhandwerker usw. In
der Kolonialpolitik werden besonders die großen
Landkonzessionen an Gesellschaften bekämpft. Von
Wichtigkeit wird nur immer sein, auf welche Weise
und in welchem Umfang die Betätigung der bodenreformerischen
Politik erfolgt und ob nicht doch die
staats= bzw. gemeindesozialistische Grundlage als
erstrebenswertes Endziel den Reformern noch vor
Augen schwebt. Zu beachten ist immerhin eine Außerung
Damaschkes, daß nur „für die nächste Gegenwart“
das Erstreben einer Uberführung des gesamten
städtischen Bodens in unmittelbares Gemeindeeigentum
außerhalb des Rahmens einer praktischen
Sozialpolitik liege. Da aber die Gründe, welche
den bedeutendsten der heutigen Bodenreformer zu
dieser Ansicht bringen, eine außerordentliche Stärkung
der Macht der Gemeindebureaukratie und das
Wachsen der wirklichen oder eingebildeten Abhängigkeit
weiter Kreise von der jeweils herrschenden
Richtung im Rathaus, wohl nicht so leicht werden