Metadata : Staatslexikon. Erster Band: Abandon bis Elsaß-Lothringen. (1)

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scheinung  treten.  Die  Folge  der  Bodenverstaatlichung
  aber  würde  unendlich  vervielfältigte  Arbeitsgelegenheit,
  vermehrte  Produktion,  stets  steigender
  Konsum  sein.  Die  praktische  Durchführung
der  Bodenverstaatlichung  soll  in  England  und
Amerika  durch  eine  Grundrentenbesteuerung  erfolgen,
  in  Deutschland  soll  der  Staat  allen  Boden
nach  richtiger  Abschätzung  allmählich  aufkaufen
und  ihn  so  verpachten,  daß  dem  einzelnen  Pächter
nur  die  Vergütung  für  seine  Arbeit  (Arbeitslohn)
bleibt  und  das  Verfügungsrecht  über  die  vom
Boden  trennbaren  Gegenstände.  Flürscheim  ist
in  allen  seinen  Ausführungen,  den  theoretischen
Auseinandersetzungen  wie  den  praktischen  Vorschlägen,
  voll  des  größten  Optimismus;  auch  stehen
bei  ihm  Theorie  und  Praxis  nicht  im  Einklang
miteinander.  Die  Flürscheimsche  Zinstheorie  beruht
  auf  einer  falschen  Auffassung  über  die  Ursache
  des  Kapitalszinses,  diese  liegt  in  der  Produktivität
  des  Kapitals,  nicht  in  „der  Möglichtkeit,
daß  an  Naturkräften,  vermittels  deren  jährlich
Früchte  erzeugt  werden,  ein  Privateigentum  möglich
  sei“.  Flürscheims  Krisentheorie  verkennt  den
Ursprung  der  Krisen,  der  in  der  planlosen  Produktion
  zu  suchen  ist.  Mit  der  unendlich  vervielfältigten
  Arbeitsgelegenheit  verkennt  er  z.  B.,  daß
der  landwirtschaftlich  benützte  Boden  nur  begrenzt
vorhanden  ist.  Im  übrigen  gilt  für  Flürscheim
auch  schon  das  bei  George  über  die  wirtschaftlichen
  Nachteile  der  Bodenverstaatlichung  Gesagte.

Der  vielfach  unter  die  Bodenreformer  gerechnete
  österreichische  Journalist  Theodor  Hertzka
(geb.  1845)  gehört  eigentlich  unter  die  sog.  „idealen
  Anarchisten“",  seine  Anschauungen  sind  einigermaßen
  mit  denen  Proudhons  verwandt;  die  oberste
Verwaltung  zur  Besorgung  der  gemeinsamen  Angelegenheiten,
  die  aber  weder  eine  politische  noch
wirtschaftliche  Zentralgewalt  darstellt,  beruht  in
seinem  „Freiland“  ganz  auf  dem  Volkswillen,  sie
fungiert  als  allgemeine  Bank  u.  dgl.  Für  die
Produktions-Assoziationen  besteht  weder  Zwang
zum  Zutritt  noch  zum  Verbleiben.  Hertzka  machte
in  Afrika  erfolglose  praktische  Versuche.

2.  Die  neuere  Bodenreformbewegung.
  Während,  wie  schon  ausgeführt,  die  landwirtschaftliche
  Grundrente  in  Europa  stark  zurückgegangen
  ist,  hat  die  Zusammendrängung  der  Bevölkerung
  und  die  Verkehrskonzentration  in  den
Städten  zu  einer  ganz  enormen  Wertsteigerung
der  Grundstücke,  zu  einer  wüsten  Spekulation  und
zu  schweren  wirtschaftlichen  und  sozialen  Mißständen
  geführt,  die  eine  Reform  dringend  erheischen.
  Hinsichtlich  des  städtischen  Grund=  und
Hauseigentums  wird  darum  auch  die  Bodenverstaatlichung
  bzw.-Kommunalisierung  von  vielen
Personen  vertreten,  die  hinsichtlich  des  ländlichen
Grundbesitzes  am  Privateigentum  festhalten.  Da
aber  die  Wertsteigerung  die  Folge  der  Bevölkerungsanhäufung
  ist,  nicht  der  Tätigkeit  der
„Gesellschaft“,  d.  h.  des  kommunalen  Verbands,
wie  von  seiten  dieser  Reformer  betont  wird,  darf

 

Bodenreform.

 

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auch  nicht  der  Wertzuwachs  zugunsten  dieses  Verbands
  in  Beschlag  genommen  werden.  Andernfalls
  müßte  ja  auch  eine  Anteilnahme  an  den  Verlusten
  erfolgen,  die  durch  Sinken  der  Grundstückswerte
  entstehen.  Nur  eine  stärkere  Besteuerung
kann  am  Platz  sein,  aber  keine  Enteignung.  —
Die  neuere  deutsche  Bodenreformbewegung  wird
vorwiegend  vertreten  durch  den  „Bund  der  deutschen
  Bodenreformer“.  Seit  1897  ist  sein  verdienstvoller
  Leiter  Adolf  Damaschke  (geb.
1865),  ein  früherer  Volksschullehrer.  Dieser
gab  dem  Bund  ein  neues  Programm,  das  die
praktische  Reformarbeit  in  den  Vordergrund  stellt
und  innerhalb  der  heutigen  Gesellschaftsordnung
ein  mehr  soziales  Bodenrecht  erstrebt.  Damaschke
und  seine  zahlreichen  Anhänger  wollen,  daß  der
Grund  und  Boden,  diese  Grundlage  aller  nationalen
  Existenz,  unter  ein  Recht  gestellt  werde,  das
seinen  Gebrauch  als  Werk=  und  Wohnstätte  befördert,
  das  jeden  Mißbrauch  mit  ihm  ausschließt,
und  das  die  Wertsteigerung,  die  er  ohne  die  Arbeit
  des  einzelnen  erhält,  möglichst  dem  Volksganzen
  nutzbar  macht.  Von  diesen  Gesichtspunkten
aus  wird  einmal  erstrebt  die  organische  Uberführung
des  Realkredits  in  öffentliche  Hände  und  die  Verhinderung
  der  gemeinschädlichen  Ausnutzung  der
Naturkräfte  und  monopolistischen  Gewerbe  und
Betriebe.  Besonders  gehen  die  Bestrebungen  dabeie
auf  die  Verstaatlichung  der  Bergwerke  und  die  Verstaatlichung
  bzw.  Kommunalisierung  der  Wasserkräfte.
  Fernerhin  tritt  die  Bodenreformbewegung
ein  für  die  Erhaltung  und  die  planmäßige  Erweiterung
  des  Gemeindeeigentums,  für  eine  durchgreifende
  Wohnungsreform  auf  gesetzlicher  Grundlage,
  für  die  Grundsteuer  nach  dem  gemeinen  Wert
und  die  Wertzuwachssteuer,  für  die  sog.  Bettermentsabgabe,
  d.  h.  die  Heranziehung  der  Bodenbesitzer,
  deren  Eigentum  im  Wert  dadurch  steigt,
für  kommunale  Aufwendungen,  wie  Straßenbahn-,
Park-,  Schul-,  Museums=  u.  dgl.  Anlagen,  für
das  Erbbaurecht,  für  eine  gesetzliche  Sicherstellung
der  Forderungen  der  Bauhandwerker  usw.  In
der  Kolonialpolitik  werden  besonders  die  großen
Landkonzessionen  an  Gesellschaften  bekämpft.  Von
Wichtigkeit  wird  nur  immer  sein,  auf  welche  Weise
und  in  welchem  Umfang  die  Betätigung  der  bodenreformerischen
  Politik  erfolgt  und  ob  nicht  doch  die
staats=  bzw.  gemeindesozialistische  Grundlage  als
erstrebenswertes  Endziel  den  Reformern  noch  vor
Augen  schwebt.  Zu  beachten  ist  immerhin  eine  Außerung
  Damaschkes,  daß  nur  „für  die  nächste  Gegenwart“
  das  Erstreben  einer  Uberführung  des  gesamten
  städtischen  Bodens  in  unmittelbares  Gemeindeeigentum
  außerhalb  des  Rahmens  einer  praktischen
Sozialpolitik  liege.  Da  aber  die  Gründe,  welche
den  bedeutendsten  der  heutigen  Bodenreformer  zu
dieser  Ansicht  bringen,  eine  außerordentliche  Stärkung
  der  Macht  der  Gemeindebureaukratie  und  das
Wachsen  der  wirklichen  oder  eingebildeten  Abhängigkeit
  weiter  Kreise  von  der  jeweils  herrschenden
Richtung  im  Rathaus,  wohl  nicht  so  leicht  werden