Metadata : Fabrikschulen.

122  Lehrpläne.

Bürgerlichen  Gesetzbuch  und  den  übrigen  Reichsgesetzen  sind  zu
erläutern.

Nun  tritt  man  in  die  eigentliche  Besprechung  ein,  indem  man  untersucht,
  wie  sich  das  Handelsgesetzbuch  zum  Landesrecht  und  Handelsgewohnheitsrecht
  verhält,  welche  Handelsbräuche  Geltung  haben.

Handelsstand.  Begriff  des  Kaufmanns.  Grundgeschäfte.  Handelsregister.
  Voll-  und  Minderkaufmann.  Handwerker.  Rechte  und  Pflichten
der  Voll-  und  der  Minderkaufleute.  Zinsenberechnung.  Provision,  Lagergeld,
  Zurückbehaltungsrecht,  Sorgfalt  eines  ordentlichen  Kaufmanns.
Beantwortung  von  Anfragen.  Schweigen  gilt  als  Annahme.  Besondere
Pflichten  des  Vollkaufmanns.  Buchführung.  Mündliche  Erklärungen
sind  bindend.  Handelsfrauen,  Minderjährige.

Vorschriften  betreffs  der  Firma,  Firmenschutz,  Eintragung  ins
Handelsregister.  Wirkung.  Löschung.  Vorschriften  der  Gewerbeordnung
  betreffs  Angabe  des  Inhabers  von  offenen  Läden,  Gast-  und
Schankwirtschaften.  Übernahme  eines  Geschäfts  und  deren  rechtliche
Folgen.  Haftung  eines  Gesellschafters  für  vorhandene  Geschäftsschulden.

Theoretische  Behandlung  der  Handelsbücher  als  Wiederholung
oder,  nimmt  man  den  Unterricht  im  Handelsrecht  vor  dem  der  Buchführung,
  als  Vorarbeit  für  dieses  letztere  Fach.

Prokursa  und  Handelsvollmacht.  Bedeutung.  Form  der  Erteilung.
Wirkung.  Löschung.  Beschränkungen  der  Vollmacht.

Rechte  und  Pflichten  der  Handlungsgehilfen  und  Lehrlinge,  anschließend
  für  die  gewerblichen  Lehrlinge  die  einschlägigen  Bestimmungen
  der  Gewerbeordnung.  Kündigungsfrist.  Krankheitsfälle.  Konkurrenzklausel.


Rechte  und  Pflichten  der  Handlungsagenten  und  Handlungsmakler.
Besprechung  der  verschiedenen  Formen  der  Börsengeschäfte,  eines
Schlußscheines,  der  Kurszettel,  um  die  für  das  Leben  notwendige  Klarheit
  auch  in  dieser  Materie  den  jungen  Leuten  mitzugeben.

Handelsgesellschaften.  Offene  Handelsgesellschaft.  Kommanditgesellschaft.
  Aktiengesellschaft.  Kommanditgesellschaft  auf  Aktien.
Genossenschaftsgesetz  vom  4.  Juli  1868  und  20.  Mai  1898.  Reichsgesetz,
betreffend  die  Gesellschaften  mit  beschränkter  Haftung  vom  20.  April
1892.  Unterscheidung  dieser  verschiedenen  Gesellschaftsformen.
Gründung.  Eintragung.  Rechte  und  Pflichten.  Auflösung.  Liquidation.
Konkurs.  Zwangsvergleich.  Haftung  der  Gesellschafter,  Kommanditisten,
  Aktionäre.  Simultan-  und  Sukzessivgründung  bei  Aktiengesellschaften.
  Verantwortlichkeit  der  Gründer.  Namens-  und  Inhaberaktien.
  Interimsscheine.  Prioritätsaktien.  Börse.  Statuten.  Vorstand.
  Aufsichtsrat.  Generalversammlung.  Bilanz.  Reservefonds.
Einschlägige  Strafvorschriften.  Stille  Gesellschaft.