Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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2)  für  die  Genehmigung  von  Aenderungen  solcher  Anlagen  oder  des  Betriebs  derselben
  (das.  §.  25)  und  für  Fristungen  in  den  Fällen  des  §.  49  Abs.  3—5  der
Gewerbeordnug  3  bis  100.%

3)  für  die  Verlängerung  der  Frssti  in  den  Fällen  des  g.  0  Abs.  1  und  2.  3  bis  25%

s.  auch  Dampfkessel,  Verfahren  in  Gewerbesachen  und  Wasserwerke.
Nr.  3.  Apotheken:
1)  für  die  persönliche  Konzession  zur  Errichtung  einer  Apotheke.  100  bis  600%

2)  für  die  Erlaubniß  zur  Errichtung  einer  Filialapothekk  10  bis  20%
3)  für  die  Erlaubniß  zur  Uebertragung  einer  dinglichen  Apothekeberechtigung  auf
ein  anderes  Haus  .  .  50  bis  100  .  4
4)  für  die  Erlaubniß  zur  Verlegung  einer  nit  wis  *  errichteten
Apotheke  23ß5  bis  150%
5)  für  die  Kognition  über  die  Verpachtung  einer  Apotheke.  .10  bis  25%

6)  bei  der  Abweisung  des  Gesuchs  in  den  Fällen  der  Ziffer  2—5  die  Hälfte
der  betreffenden  Sportel,  Höchstbetrag  100%

Nr.  4.  Approbationsschein:
für  dessen  Ausstellung  an  einen  Arzt,  Zahnarzt,  Thierarzt,  Apotheker  3.

Nr.  5.  Arzueimischungen  (Patentarzneien,  Spezialitäten,  ärztliche  Geheimmittel):
für  den  Bescheid  des  Medizinalkollegiums  an  einen  Apotheker  in  Bezug  auf  den
Verkauf  einer  von  ihm  nicht  selbst  gefertigten  Arzneimischung
1)  wenn  diese  nur  auf  Grund  ärztlicher  Anordnung  abgegeben  werden  darf

1  bis  50  4
2)  wenn  die  Abgabe  auch  ohne  ärztliche  Anordnung  gestattet  wird  3  bis  100%

Aufführungen  s.  Schaustellungen.

Aufgebotsdispensation  s.  Eheschließung.

Aufgebotsverfahren  s.  Verschollene  und  Zahlungssperre.

Nr.  6.  Aufnahme  von  Urkunden:

I)  über  die  Intercession  einer  Frauensperson  s.  Verträge  Ziff.  5;

2)  vollstreckbarer  Urkunden  (Neichscivilprozeßordnung  §.  702  Ziff.  5)  durch  einen
Amtsrichter  (Ausführungsgesetz  vom  18.  Angust  1879  Art.  29,  Reg.  Blatt  S.  184)

3  bis  15%/