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4. Marine und Schiffahrt.
Der II. Nachtrag zu der den Anhang zum internationalen Signalbuche bildenden „Amtlichen Liste der
Wss- der deutschen Kriegs= und Handels-Marine mit ihren Unterscheidungs-Signalen für 1889“ ist
erschienen.
Berlin, den 8. August 1889.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Bosse.
Das dritte Heft des achten Bandes der im Reichsamt des Innern herausgegebenen „Entscheidungen des
Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen & Co. in
Hamburg soeben erschienen. Das Heft ist im Wege des Buchhandels zum Preise von 2,00 JF. für. das
Exemplar zu beziehen. -
Berlin, den 8. August 1889.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Bosse.
5. Konsulat-Wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Vize-Konsul Dr. Ferié, bisher in New-
Vork, zum Konsul in Buenos Aires zu ernennen geruht.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats zu Tunis, von Knapp, ist auf Grund des § 1 des Gesetzes
vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des
Kaiserlichen Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden,
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutgenossen, einschließlich der unter
deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben
zu beurkunden.
Dem Kaiserlichen Konsul Feriä zu Buenos Aires ist auf Grund des §. 1 des Geseßes vom 4. Mai 1870
für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschlicßungen von Reichs-
angehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden.