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Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen.
Die Zoll- und Steuer-Abfertigungsstelle am Central-Personenbahnhofe zu Cöln hat die Bezeich-
nung „Zoll= und Steuer-Abfertigungsstelle für Eilgüter“" erhalten. *½ «»sz«
Zu Schulau im Bezirk des Hauptzollamts zu Altona ist eine selbständige Zuckersteuerstelle
errichtet worden, welche für die Zuckerraffinerie zu Schulau zuständig ist. Die selbständige Zuckersteuer-
stelle zu Oschersleben im Bezirk des Hauptsteueramts zu Halberstadt ist mit dem Steueramte l. zu
Oschersleben (bisher Großoschersleben) verbunden worden. Letzteres ist als Zuckersteuerstelle für die beiden
Zuckerfabriken in Oschersleben zuständig.
Es ist ertheilt worden: * 1
dem Nebenzollamt I. zu Greifswald im Bezixk des Hauptzollamts zu Wolgast die Befugniß
zur Untersuchung der deklarirten Verschnitt-Weine und -Moste auf ihre Eigenschaft als solche,
dem Nebenzollamt J. zu Rönnebeck im Bezirk des Hauptzollamts zu Geestemünde die unbe-
schränkte Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1,
dem Steueramt l. zu Burgdamm in demselben Hauptamtsbezirk die unbeschränkte Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen 1,
dem Steueramt l. zu Jüterbog im Bezirk des Hauptsteueramts zu Potsdam die Befugniß zur
Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier, Branntwein und Wein,
dem Steueramt l. zu Wittlich im Bezirk des Hauptsteueramts zu Trier die Befugniß zur Er-
ledigung von Begleitscheinen I über unbearbeitete Tabackblätter für S. Heß zu Wittlich,
dem Steueramt lI. zu Schwedt a. O. im Bezirk des Hauptsteueramts zu Prenzlau allgemein die
Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I über Petroleum und
dem Steueramt l. zu Mühlhausen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Langensalza die Befugniß
zur Abfertigung von Waaren der Nr. 20 1, 2 und 3 des Zolltarifs zu andern als den höchsten Zoll-
sätzen dieser Nummern.
Die Befugniß des Steueramts l. zu Preetz im Bezirk des Hauptzollamts zu Kiel zur Erledi-
gung von Begleitzetteln und Ladungsverzeichnissen über die aus Hamburg und Altona auf der Eisenbahn
eingehenden Waaren ist zurückgezogen worden.
Im Königreich Bayern.
Die Zurckersteuerstelle Speyer im Bezirk des Hauptzollamts Ludwigshafen a. Rh. ist aufge-
hoben worden. Desgleichen die Uebergangssteuerstelle zu Ferthofen im Bezirk des Hauptzollamts zu
Memmingen. - .
Der Aufschlag-Einnehmerei zu Creußen im Bezirk des Hauptzollamts zu Bayreuth ist die Be-
fugniß zur Erledigung von Branntweinversendungsscheinen 1 über nicht denaturirten steuerfreien Brannt-
wein zu Heilzwecken ertheilt worden.
Im Bezirk desselben Hauptamts ist zu Volkratshofen eine Uebergangsstelle mit der Befugniß
zur Ausstellung von Transportscheinen über Biersendungen errichtet und der Aufschlag-Einnehmerei zu
Legau die Befugniß zur Erhebung von Uebergangsabgaben für Bier und geschrotenes Malz sowie zur
Erledigung von Transportscheinen ertheilt worden.
Im Königreich Sachsen.
Dem Untersteueramt zu Frankenberg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Chemnitz ist die Be-
fugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I über unbearbeitete Tabackblätter und
-Stengel ertheilt worden.
Im Königreich Württemberg.
Im Bezirk des Kameralamts zu Reutlingen sind in Euingen, Pfullingen und Unter-
hausen Grenzsteuerämter mit der Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier, Branntwein,
Wein und geschrotenes Malz errichtet worden.
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